selbst recherchieren
Access2Markets
Stand: Juli 2024
Unter einer Adresse Zollsätze, Einfuhrbestimmungen, zuständige Behörden, Informationen zu Handelsabkommen recherchieren – das geht mit Access2Markets, dem Außenhandelsportal der EU-Kommission. Ziel der Anwendung ist es, allen Unternehmen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern.
Die Datenbank Access2Markets beinhaltet bereits Daten zu Zöllen und Einfuhrbestimmungen für 135 Drittstaaten, darunter auch kleinere Länder wie Antigua und Barbuda, Eswatini oder die Seychellen. Gerade bei kleineren Ländern ist es sonst oft schwierig, verlässliche Informationen zu erhalten.
Ein Erklärvideo der EU-Kommission führt Sie durch die Online-Anwendung.
Der Bereich “My Trade Assistant” liefert die wesentlichen Informationen:
Exporte und Importe
Im Bereich “Waren und ROSA” sind Daten für den Import in die EU (Trade Helpdesk) und den Export in Drittländer enthalten. Auch Details für innergemeinschaftliche Lieferungen können recherchiert werden, etwa besondere Verbrauchsteuersätze in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.
Tipps für die Exportrecherche in Access2Markets
- Es ist erforderlich, ein Exportland einzugeben. Dies sollte immer ein EU-Staat sein, auch wenn die Ware tatsächlich nicht aus der EU in ein Drittland geht, beispielsweise bei Transitgeschäften.
- Es ist ebenfalls erforderlich, die Ware bis auf die einzelne Tariflinie zu definieren, das heißt eventuell bis zur zehnten Stelle der Warennummer, je nach Zielland. Die vierstellige Position reicht nicht aus.
Drittlands- und Präferenzzölle werden angezeigt. Informationen zu Steuern, Ursprungsregeln, Verfahren und Formalitäten (hier finden sich die notwendigen Dokumente aus Importeurssicht) sowie Handelshemmnissen können über ein Menüband auf der linken Seite aufgerufen werden. Falls Sie lediglich eine Übersicht auf Basis des Vierstellers und keine Zollsätze für ein konkretes Produkt benötigen, sollten Sie einfach eine beliebige Warennummer in diesem Bereich auswählen und dann in den Unterpunkt „Zölle einer Tarifposition” oder „Tariffs under a heading” gehen. Dort finden Sie eine Übersicht.
Ursprungsregeln/ROSA
Schrittweise werden die präferenziellen Ursprungsregeln aller EU-Handelsabkommen integriert. Weiterhin ist ein Vergleich der Ursprungsregeln unterschiedlicher EU-Handelsabkommen möglich, so wie dies auch auf der WuP Online-Seite des deutschen Zolls möglich ist. ROSA ist eine interaktive Checkliste, mit deren Hilfe Unternehmen ermitteln können, welche Regeln ihre Waren erfüllen müssen, damit diese einen präferenziellen Ursprung erhalten. Das Ergebnis kann dokumentiert und ausgedruckt werden. Ein Ursprungsrechner ist nicht enthalten. Zollabbaustufen aus Handelsabkommen sind unter dem Punkt “Zölle” im Trade Assistant integriert.
Sanktionen der EU und gegen die EU
Sanktionen der EU gegen Drittländer sind mit den Importinformationen der jeweiligen Drittländer verknüpft. Diese Informationen sind nur ein erster Anhaltspunkt und ersetzen keine genaue Prüfung durch das exportierende Unternehmen. Vorübergehend wurden die russischen und belarusischen Sanktionen gegen die EU zur Information mit aufgenommen. Die EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus haben wir für Sie zusammengestellt.
Handelsstatistiken
Es sind sämtliche Handelsdaten der EU für den Import oder Export auf Produkt- und Länderebene verfügbar. Es kann auf Basis der einzelnen Mitgliedsstaaten recherchiert werden oder für die gesamte EU.
Trade barriers
Bestehende Handelsbarrieren im Ausland können direkt an die Generaldirektion Handel der EU gemeldet werden. Diese Funktion ist im Trade Assistant unter „Trade Barriers” integriert. Die zentrale Anlaufstelle der EU zur Meldung von Handelsbarrieren wird auf der Startseite angezeigt. Dort können Sie sich beschweren, wenn Sie mit Handelshemmnissen in Drittländern konfrontiert sind.
Dienstleistungen und Investitionen (im Aufbau)
Seit Mai 2022 steht ein Handelsassistent für Dienstleistungen und Investitionen zur Verfügung. Dieser Bereich enthält Informationen über die Anforderungen, die EU-Unternehmen erfüllen müssen, um ihre Dienstleistungen in Länder außerhalb der EU zu exportieren beziehungsweise zu erbringen. Derzeit liegen Informationen über die Erbringung von Dienstleistungen im Rechts- und Seeverkehr in Kanada und im Vereinigten Königreich vor. Nach und nach werden weitere Sektoren und Länder hinzugefügt.
Öffentliche Auftragsvergabe (im Aufbau)
Der Handelsassistent für die Auftragsvergabe ist nun sichtbarer. Der Handelsassistent kann EU-Unternehmen dabei helfen, herauszufinden, wie sie an öffentlichen Ausschreibungen außerhalb der EU teilnehmen können. Für Kanada und Japan liegen derzeit Informationen vor.
Quelle: IHK Region Stuttgart