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Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

Um Marktzugang in ein Land zu bekommen, ist oftmals das Ursprungsland der Waren nachzuweisen. Dieser Urpsurng wird nicht-präferenzeller oder handelspolitischer Ursprung genannt. Mit einem Ursprungszeugnis kann dieser Nachweis geführt werden. Hier erfahren Sie, was bei der Ausstellung zu beachten ist.