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Müssen angebracht werden, sofern eine Europäische Rechtsvorschrift, dies für Ihr Produkt vorschreibt
Wird nach freiwilliger Prüfung von unabhängigen Stellen vergeben
Liegt in der Verantwortung des Herstellers oder dessen Bevollmächtigten
Helfen dem Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung
Maschinen, elektrische Betriebsmittel, persönliche Schutzausrüstungen oder Spielzeuge uvm. müssen mit einer solchen Kennzeichnung versehen werden
Was müssen Sie als Hersteller dafür tun?
Produkte müssen bzw. dürfen nur dann mit einem CE-Kennzeichen versehen werden, wenn sie unter eine oder auch mehrere CE-Kennzeichnungspflichtige EU-Richtlinien fallen.
Von welchen Rechtsvorschriften (CE-Richtlinie) ihr Produkt erfasst wird, hängt im Wesentlichen von der Art, den Eigenschaften und der bestimmungsgemäßen Verwendung des Produktes ab. Hierbei ist es wichtig, dass Sie unterschiedliche Produktaspekte beachten - zum Beispiel: - Art des Produktes wie Maschinen, Aufzüge, Sportboot, Drückgerät und/oder Medizinprodukt - Eigenschaften des Produkteswie z. B. Niederspannung und/oder elektromagnetische Verträglichkeit - Verwendungsbedingungen des Produktes - etwa die Verwendung in explosiver Atmosphäre, die Verwendung durch Kinder uvm.
Bei besonders sicherheitsrelevanten Produkten muss dabei unter Umständen eine notifizierte (benannte) Stelleeinbezogen werden. Bei welchen Produkten dies der Fall ist, beschreibt die entsprechende EU-Rechtsvorschrift.
Wenden Sie Normen an.
Mit der sogenannten Konformitätsbewertung stellen Sie als Hersteller selbst(!) die Konformität ihrer Produkte mit den grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinien fest.
Vor der CE-Kennzeichnung steht also die Konformitätserklärung, bei welcher der Hersteller oder dessen Bevollmächtigter - per Unterschrift - die Konformität mit den entsprechenden Richtlinien bestätigt.
Ist alles in Ordnung, können Sie die CE-Kennzeichnung auf Ihrem Produkt anbringen.
Als Hersteller übernehmen Sie die gesamte Verantwortung für die Sicherheit und für die Konformität Ihres Produktes.
Wird von zugelassenen Prüf- und Zertifizierungsstellen vergeben. Je nach Prüfverfahren sind dies DEKRA, TÜV, DGUV und und und... Allerdings wird das Prüfzeichen nur für verwendungsfertige Produkte vergeben, also nicht für Einzelteile oder Teilaspekte. Zusätzlich sind regelmäßige Kontrollen vorgesehen.
Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei der IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Peter Schmidt, Tel. 07321 324-126, schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de