Marktnahe Forschung und Entwicklung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Fördermodule
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm für die marktorientierte Technologieförderung der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen.
ZIM-SOLO Einzelprojekte (EP): F&E-Projekte einzelner Unternehmen
ZIM-KOOP Kooperationsprojekte:
- Projekte zwischen mind. zwei Unternehmen;
- Projekte zwischen mind. einem Unternehmen und mind. einer Forschungseinrichtung;
- technologieübergreifende Verbundprojekte von mind. vier mittelständischen Unternehmen und zwei Forschungseinrichtungen;
- Projekte von Unternehmen mit Vergabe eines F&E-Auftrags an einen Forschungspartner
Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen: Zur Umsetzung der F&E-Projekte können innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für Unternehmen zusätzlich gefördert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren F&E-Projekte bewilligt wurden.
Förderberechtigte
Antragsberechtigt sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen aller Rechtsformen gemäß KMU-Definition mit weniger als 500 Mitarbeitern und
- einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro und
- mit Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Finanzieller Umfang
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- Bei F&E-Projekten: In Abhängigkeit von Unternehmensgröße, Standort und Art des Vorhabens zwischen 25% und 50% der zuwendungsfähigen Kosten von max. 350.000 Euro je Teilprojekt eines Unternehmens. Bei F&E-Kooperationsprojekten mit ausländischen Partnern kann der Fördersatz um 5% erhöht werden.
Die Förderung der Forschungseinrichtungen beträgt grundsätzlich 90% bzw. 100% der zuwendungsfähigen Kosten, bei Kooperationsprojekten mit Forschungseinrichtungen jedoch höchstens 175.000 Euro je Teilprojekt. - Bei Innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen für ZIM-geförderte Unternehmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten von max. 50.000 Euro pro gefördertem F&E-Projekt, in begründeten Einzelfällen bis zu 75.000 Euro bei der Internationalisierung von exportorientierten Projekten.
Antragsverfahren
Anträge können vor Beginn des Vorhabens und ggf. vor Abschluss des Kooperationsvertrages eingereicht werden.
Die Anträge für innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen sind bei den jeweils für das F&E-Projekt zuständigen Projektträger einzureichen.
Die Anträge für innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen sind bei den jeweils für das F&E-Projekt zuständigen Projektträger einzureichen.
Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei der IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Peter Schmidt, Tel. 07321 324-126, schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de