Patentförderung und Verwertung
WIPANO
Fördermodule
WIPANO unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Identifizierung, der schutzrechtlichen Sicherung sowie der Vermarktung von Forschungsergebnissen, die ihre Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen.
Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung bis zur Verwertung der Idee. Schutzrechte im Sinne dieser Richtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster. Die Förderung ist in sechs Leistungspakete (LP) unterteilt.
Förderberechtigte
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe die ausschließlich im Hauptgewerbe betrieben werden und eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben sowie die Kriterien der gültigen KMU-Definition gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 erfüllen. Antragsteller haben in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet sowie keine weitere Förderung erhalten.
Nicht antragsberechtigt sind: Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschafts-, Steuerberatung oder -prüfung bzw. als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise tätig sind.
Leistungen & Finanzieller Umfang
Die Kosten der Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung werden nach sogenannten Leistungspaketen mit bis zu 50 Prozent bezuschusst:
LP 1:
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Beratung und Detailprüfung hinsichtlich Neuheit - Förderhöhe: 800 €
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LP 2:
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Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung - Förderhöhe: 800 €
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LP 3:
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(Strategie-)Beratung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung - Förderhöhe: max. 1.000 €
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LP 4:
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Schutzrechtsanmeldung - Förderhöhe: max. 10.000 €
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LP 5:
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Aktivitäten zur Verwertung - Förderhöhe: max. 4.000 €.
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Die maximale Gesamtförderung beträgt damit 16.600 €.
Wichtig! Um eine Förderung zu erhalten müssen mindestens die Leistungspakete 1, 2 und 4 bearbeitet werden (es sei denn die Bewertung durch den externen Dienstleister ergibt, dass dies nicht sinnvoll ist). Im Falle einer internationalen Patentanmeldung muss zwingend auch LP 3 durchgeführt werden.
Antragsverfahren
Anträge können nur über das elektronische Formularsystem "easy-online" gestellt werden. Die ausgefüllten Förderanträge sind dann in unterschriebener Papierform beim Fördergeber einzureichen.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und auf der rechten Seite unter "Weitere Informationen".
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und auf der rechten Seite unter "Weitere Informationen".