Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

KMU innovativ

Fördermodule

Sie planen ein anspruchsvolles Forschungsprojekt in einem kleinen oder mittleren Unternehmen? Mit KMU-innovativ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Spitzenforschung in wichtigen Zukunftsbereichen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den folgenden Technologiefeldern und Themenbereichen:

Förderberechtigte

Antragsberechtigt sind
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Definition mit weniger als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio Euro und mit Geschäftsbetrieb in Deutschland.
  • mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von max. 100 Mio. Euro
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte sind die Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen.
Förderwürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz auf dem jeweiligen Technologiefeld. Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrer kleiner und mittlerer Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, welche die KMU-Kriterien nicht erfüllen, möglich. Entscheidend für eine Förderung in KMU-innovativ ist die Beteiligung eines kleinen oder mittleren Unternehmens. Auch neu gegründete Unternehmen können sich beteiligen, wenn sichergestellt ist, dass der Eigenanteil erbracht werden kann.

Förderquote

Der Fördersatz wird für jedes Unternehmen und jedes Projekt individuell ermittelt. Neben dem Innovationsgrad und dem Marktpotential der Entwicklung spielt dabei auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens eine Rolle.

Unternehmen

industrielle Forschung
experimentelle Forschung
Förderquote
50 %
25 %
eventueller KMU-Bonus
von 10 %
60 %
35 %
eventueller Verbundbonus
von 10 %
70 %
45 %

Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen

An KMU-innovativ Verbundprojekten beteiligte Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten in den meisten Fällen eine Förderung in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten, die im Rahmen eines Projekts anfallen.

Antragsverfahren

Die folgenden Schritte führen von Ihrer Idee zur Umsetzung des Forschungsvorhabens:
  1. Sie kontaktieren den Lotsendienst der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes unter 0800 26 23 009 oder per E-Mail an: beratung@foerderinfo.bund.de. Über den Lotsendienst können Sie klären, welche Möglichkeiten zur Förderung Ihres Forschungsvorhabens im Rahmen von KMU-innovativ bestehen.
  2. Reichen Sie die Ideenskizze Ihres Projektes zu einem der beiden Stichtage (15. April und 15. Oktober) ein.
  3. Ihre Skizze wird innerhalb von zwei Monaten begutachtet. Wenn Ihre Skizze positiv begutachtet wurde, stellen Sie einen Förderantrag (über Ihren Antrag wird innerhalb von zwei Monaten entschieden).

Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei der IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Peter Schmidt, Tel. 07321 324-126, schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de