Schutz für geistiges Eigentum

KMU-Fonds 2024: EU-Gutscheine für Patente & Co

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.

Wie lange läuft die Förderung?

Die Förderung läuft vom 22. Januar 2024 bis zum 6. Dezember 2024. Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Sollten für einen bestimmten Gutschein keine Mittel mehr verfügbar sein, werden Sie auf der Website

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in der Europäischen Union.
Der Antrag kann von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem in seinem Namen handelnden bevollmächtigten externen Vertreter gestellt werden. Die Finanzhilfen werden dem KMU gewährt und die Erstattung wird stets direkt auf das KMU-Bankkonto überwiesen.

Was wird gefördert?

Der KMU-Fonds ist ein Rückerstattungsprogramm, über das Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für ausgewählte Aktivitäten im Bereich gewerbliche Schutzrechte, z. B. im Rahmen einer Patentanmeldung, teilweise gedeckt werden können. Je nach Aktivität stehen verschiedene Arten von Gutscheinen zur Verfügung:
  1. Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan/IP Scan enforcement) → Erstattung bis zu einem Höchstbetrag von 1.350 Euro, für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums bei einem nationalen Amt für geistiges Eigentum, welches diese Dienstleistungen im Rahmen der KMU Fonds anbietet.
  2. Anmeldung von Marken und Designs → Erstattung  bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro, für die Eintragung von Marken und/oder Designs, um diese zu schützen.
  3. Anmeldung von Patenten → Erstattung bis zu einem Höchstbetrag von 3.500 Euro, für die Eintragung nationaler Patente bei einem nationalen Amt für geistiges Eigentum.
  4. Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz → Erstattung bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro, für die Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

So kommen KMU an die Förderung:
  1. Unter https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund registrieren.
  2. Gutscheine Online beantragen und auf Bewilligung warten (Wartezeit max. 15 Arbeitstage)
  3. Aktivitäten im Bereich geistiges Eigentum durchführen und bezahlen
  4. Erstattungsformular online Ausfüllen und Gutschein aktivieren
  5. Kostenerstattung innerhalb von vier Wochen erhalten.

Wie lange sind die Gutscheine gültig?

Gutscheine sind ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Finanzhilfe erhalten, zwei Monate gültig. Diese Gültigkeitsdauer kann bei Bedarf online um weitere 2 Monate verlängert werden.
Sobald Sie Ihren Gutschein bzw. Ihre Gutscheine aktiviert haben, gibt es einen „Umsetzungszeitraum“, in dem Sie weitere Aktivitäten sowie weitere Erstattungen im Rahmen Ihres Gutscheins bzw. Ihrer Gutscheine beantragen können. Dieser Zeitraum beträgt 6 Monate für Gutscheine für IP Scans, Marken und Geschmacksmuster. Für Patentgutscheine und Gutscheine für den gemeinschaftlichen Sortenschutz beträgt 12 Monate.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Die Förderung wird online über das Portal des Amts für geistiges Eigentum der Europäischen (EUIPO) Union beantragt. Sie erreichen dieses über untenstehenden Link.