Förderung von Innovation und Technologie

Invest BW - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben

Der 2. Förderaufruf zu Invest BW – Innovation III erfolgt missionsorientiert und hat zum Ziel, Projekte und Maßnahmen von Unternehmen in Baden-Württemberg zu fördern, die „Smarte Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung“ entwickeln. Für diesen Aufruf stehen 10 Mio. Euro zur Verfügung.
Das 2. Förderaufruf zu Invest BW ist am 25. Juli 2024 gestartet und richtet sich an Unternehmen, Start-Ups und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die eingereichten Vorhaben werden nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet. Die Einreichungsfrist endet am 31. Oktober 2024 um 13:00 Uhr.
Für interessierte Unternehmen gibt es eine Informationsveranstaltung am 19. September 2024 um 10:00 Uhr. Eine Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar ist möglich auf der Invest BW Website.
Alle Informationen zur Antragestellung finden Sie unter www.invest-bw.de.

Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Start-Ups, Unternehmen der freien Berufe sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen, letzter nur in Verbundprojekten. Alle Akteure müssen einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebstätte in Baden-Württemberg nachweisen können.
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Was wird gefördert?

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben sowie Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und -prozesse sowie Serviceplattformen in den Bereichen Klimaschutz bzw. Digitalisierung abzielen. Dadurch soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen erreicht werden. Förderfähig sind sowohl einbetriebliche Vorhaben von Unternehmen als auch Verbundvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
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Wie wird gefördert?

  • Einzelvorhaben:
Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650.000 Euro gewährt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  • Verbundvorhaben:
Für Verbundvorhaben können Zuschüsse von bis zu 1,3 Mio. Euro gewährt werden, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner den Betrag von 650.000 Euro nicht übersteigen darf.
Antragsberechtigt im Verbund sind:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  • Gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Bewertungskriterien

Die Bewertungskriterien, nach denen Entscheidungen über Förderanträge getroffen werden, sind wie folgt:
  • Fachlicher Bezug zum aktuell geltenden Förderaufruf
  • Innovationshöhe
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  • Anreizeffekt (Förderbedarf)
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts
  • Verwertungsperspektive
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten

Förderkonditionen

Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall bis zu 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Bewiliigung. Die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 abgeschlossen und abgerechnet sein. Es können Zuwendungen zwischen 20.000 Euro bis 650.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 1,3 Mio. Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden. Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Es können Zuwendungen zwischen 20.000 Euro bis 5.000.000 Euro gewährt werden.

Förderquoten für Einzel- und Verbundvorhaben

Größe
Experimentelle Entwicklung
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro)
45 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro)
35 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten
25 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten
15 %

Zuwendungsfähige Ausgaben

Personalausgaben

Personalausgaben (Forschende, Techniker/-innen und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden).
Die Kalkulation und der Nachweis der projektbezogenen förderfähigen Personalausgaben für Unternehmen erfolgen in pauschalierter Form.
Die Ermittlung der Personaleinzelausgaben erfolgt anhand der voraussichtlichen einkommen-/lohnsteuerpflichtigen Bruttolöhne bzw. -gehälter je Kalenderjahr (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge) der im Projekt tätigen Mitarbeitenden.
Die Obergrenze für das zuwendungsfähige Jahresbruttogehalt liegt bei 120.000 Euro.

Fremdleistungen

Das sind z. B. Ausgaben für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter sowie Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.
Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen 40 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts nicht überschreiten. Eine Begründung der Notwendigkeit ist dem Antrag beizufügen. Ebenso ist die Höhe der angesetzten Fremdleistungen zu plausibilisieren, z. B. durch Vorlage eines Angebots, einer unverbindlichen Preisauskunft oder einer begründeten Kostenschätzung.

Gemeinsausgabenzuschlag

Zusätzlich wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 20 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben für Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen gewährt.
Mit der Gemeinausgabenpauschale sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben abgegolten.
Bei Forschungseinrichtungen sind begründeten Einzelfällen darüber hinaus folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
- Material-/Sachausgaben
- Reiseausgaben
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Weitere Informationen und Antragstellung

Weitere Informationen zum Invest BW-Programm und für die Antragstellung finden Sie unter dem Link:
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Weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen finden Sie in unserer Rubrik “Fördergelder”.