Bundesförderung
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Der nächste Call des IGP wird voraussichtlich Ende dieses Jahres starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für die bessere Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) in den Fokus nehmen.
Wer wird gefördert?
Zu den Zielgruppen gehören Start-Ups, Kleinstunternehmen und Mittelständler inklusive gemeinnützige Unternehmen nach steuerrechtlicher Definitions, Selbstständige sowie Gründerinnen und Gründer. Die Anforderungen nach der EU-KMU-Definition finden Sie hier.
Auch nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen einschließlich (kunst-)Hochschulen sind antragsberechtigt, wenn sie als Kooperationspartner von Unternehmen mitwirken und höchstens 50% der für das Projekt zu leistenden Arbeit übernehmen.
Was wird gefördert?
Mit dem IGP werden marktorientierte Innovationsprojekte gefördert. Im Mittelpunkt sollen innovative Geschäftsideen oder Pionierlösung stehen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle umsetzen. Möglich sind u. a. kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Start-Ups, neue Plattformformate und weitere Innovationen. Dies können z. B. moderne Designansätze, neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung sein. Die Projekte sind geprägt von einem primär nichttechnischen Entwicklungscharakter, gleichwohl können neue technische Entwicklungen genutzt, adaptiert und in neue Zusammenhänge gebracht werden.
Wie wird gefördert?
Zwei frei wählbare Projektformen werden gefördert:
Machbarkeitsprojekte
Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. (höchstens 12 Monate)
Die Projektumsetzung soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.
Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests. (höchstens 12 Monate)
Die Projektumsetzung soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.
Marktreifeprojekte
Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Es sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. (höchstens 24 Monate)
Die Projektumsetzung soll mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.
Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Es sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. (höchstens 24 Monate)
Die Projektumsetzung soll mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein, gleichzeitig aber chancenreich sein.
Fördersätze
Machbarkeitsprojekte
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Marktreifeprojekte
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Kleinstunternehmen
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70 %
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55 %
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Kleine Unternehmen
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65 %
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50 %
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Mittlere Unternehmen
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60 %
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45 %
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Gemeinnützige KMU
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75 %
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60 %
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Forschungseinrichtungen
(inkl. Hochschulen) |
100 %
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100 %
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Bei Kooperationsprojekten gilt für jeden Partner die von ihm erbrachte Leistung
Machbarkeitsprojekte: zuwendungsfähige Kosten 80.000 €
Marktreifeprojekte: zuwendungsfähige Kosten 330.000 €
Marktreifeprojekte: zuwendungsfähige Kosten 330.000 €
Zuwendungsfähige Kosten
-
Personalkosten
-
Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte
-
Übrige Kosten
Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht überschreiten.
Antragsverfahren
Die Förderentscheidung erfolgt in einem mehrstufigen Auswahlprozess:
- Teilnahmewettbewerb für alle Projektideen, die den formellen Anforderungen genügen
- Jury-Bewertung für die Projekte, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen konnten; dazu können auch Pitches beitragen
- Vollantragsbegutachtung für alle Projekte, die in der Jury-Bewertung im Wettbewerb überzeugen konnten
- Förderentscheidung
Entsprechend dem mehrstufigen Auswahlprozess, erfolgt auch das Antragsverfahren in Stufen:
- Anträge zum Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeanträge; „Skizzen“) fokussieren insbesondere auf stichhaltige, relativ kurze Projektbeschreibungen und Kerninformationen zu den Antragstellern.
- Die auf eine positive Entscheidung im Teilnahmewettbewerb folgende Vollantragstellung enthält eine detaillierte Projektplanung und bedarf aller Unterlagen, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung der mit Steuermitteln finanzier-ten Förderung notwendig sind.
Die Förderung erfolgt in mehreren Ausschreibungsrunden mit jeweils themenspezifischem Fokus. Die Ausschreibungen samt Stichtagen und weitere Informationen werden auf der Seite des BMWK bzw. auf dort verlinkten Internetseiten veröffentlicht.
Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei der IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Peter Schmidt, Tel. 07321 324-126, schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de