Innovationsgutschein Hightech BW

Innovationsgutschein Hightech BW

Der Innovationsgutschein Hightech BW dient der Unterstützung anspruchsvoller Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Realisierung von besonders anspruchsvollen innovativen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen.

Förderberechtigte

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, einer maximalen Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro

Leistungen & Finanzieller Umfang

Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (netto) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.

Zuschussfähige Ausgaben sind Kosten für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Zudem sind Materialkosten förderfähig, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, z.B. dem Prototypenbau, anfallen. In diesem Fall ist bei Antragstellung eine Kostenschätzung (Art und Umfang der Materialkosten) anzugeben.


Antragsverfahren

Innovationsgutscheine sind vor Beginn der fördernden Maßnahmen zu beantragen.
Anträge auf den Innovationsgutschein Hightech BW können fortlaufend unter www.innovationsgutscheine.de online eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der L-Bank.

Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei der IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Peter Schmidt, Tel. 07321 324-126, schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de