Autorisierte Beratungsunternehmen
go-digital
Anträge auf Fördermittel für Beratung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in KMU können bis auf Weiteres noch wie unten dargestellt eingereicht werden. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen können sie im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel grundsätzlich noch bis einschließlich 31.12.2024 bewilligt werden. Die Umsetzung bewilligter Projekte ist bis in das Jahr 2025 hinein möglich.
Wer wird gefördert?
Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- weniger als 100 Mitarbeiter
- Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz/Bilanzsumme bestätigen.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen - service- und kundengerecht, effizient und sicher.
Dabei stehen den KMU durch vom BMWK autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. Diese Beratungsunternehmen sind vom BMWK autorisiert und entlasten die KMU von allen Formalitäten - vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.
Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen fünf Modulen:
Modul Digitalisierungsstrategie
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse
- Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle oder -prozesse
- Ziel: Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben
Modul IT-Sicherheit
- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
- Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen
Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Einführung von E-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
- Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
- Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren
Modul Datenkompetenz
- Erfassen und Erzeugen von Daten
- Datenidentifizierung, Datenaus- und verwertung
- Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Datenverarbeitung
- Berücksichtigung von rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten im Umgang mit Daten
- Ziel: Aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder
Modul Digitale Markterschließung
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
- Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
- nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops
- Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings
Welche Leistungen werden gefördert?
Bedarfsermittlung → Planung → Umsetzung → Inbetriebnahme
Die vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen tragen die Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt, stellen den Projektantrag und übernehmen die verwaltungsseitige Abwicklung des Projekts. So wird das Beratungsunternehmen zum „Zuwendungsempfänger“, das zu beratende KMU ist der „Begünstigte“.
Gefördert werden nur Beratungen und Leistungen, die den Anforderungen an die Module entsprechen. Die Beratungsleistung besteht aus zwei Schritten:
- Potenzialanalyse (optional) inklusive Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
- Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts
Potenziale analysieren (Potenzialanalyse)
In einem ersten Konzept analysiert das Beratungsunternehmen die Stärken und Schwächen des KMU, um geeignete Maßnahmen empfehlen und den zeitlichen und finanziellen Aufwand abschätzen zu können. Hierfür sind folgende Schritte erforderlich:
- Fachliches Erstgespräch zur Bestandsaufnahme der Technologien und Prozesse in dem für das/die gewählte/n Modul/e relevanten Bereiche einschließlich einer kurzen Beschreibung des Ist-Zustandes.
-
Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des Ist-Zustands im begünstigten Unternehmen hinsichtlich der für die gewählten Module relevanten Bereiche
- IT-Sicherheitsniveau
- Leistungsfähigkeit der Technik und Potenzial von Hard- und Software
- wirtschaftliche Lage
- Marktsituation
- Empfehlung geeigneter Maßnahmen und Vorprüfung des notwendigen technischen und organisatorischen Grades zu deren Umsetzung
-
Erstellung eines Umsetzungskonzepts einschließlich Aufwandsschätzung unter Einbeziehung
- der oben genannten Informationen
- der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte
- des voraussichtlichen Zeitbedarfs und der Umsetzungskosten
- Soweit erforderlich, Auswahl und Beauftragung eines sachverständigen Dritten
- Qualitative und quantitative Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und des Nutzens des Vorhabens für das begünstigte Unternehmen sein.
Eine Potenzialanalyse ist nicht zwingend erforderlich, wenn das Beratungsunternehmen das KMU und dessen Potenzial bereits kennt.
Realisierungskonzept entwickeln und umsetzen
Das autorisierte Beratungsunternehmen empfiehlt dem KMU, ob es seine innerbetrieblichen Geschäftsabläufe und/oder seine Marketingaktivitäten teilweise oder vollständig digitalisieren sollte. Es sucht nach Methoden, die auf den individuellen Arbeitsalltag des KMU oder des Handwerksbetriebs zugeschnitten sind: einfache Modelle mit nutzerfreundlicher Software, leicht bedienbare und vor allem sichere IT-Systeme und -Dienste.
Hierbei hat das Beratungsunternehmen folgende Aufgaben:
- Erstellung eines Projektplans, inkl. Arbeitsschritte, Arbeitspakete und deren Zeitbedarf
- Empfehlung von Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Defizite bei Hard- und Software; wenn erforderlich, Ermittlung eines sachverständigen Dritten (inkl. Vorbereitung der Zusammenarbeit zwischen sachverständigem Dritten und begünstigtem Unternehmen)
- Projektdurchführung und -controlling (administrative Serviceleistungen)
-
Auswertung des abgeschlossenen Projekts
- Beurteilung der Abläufe und Aktivitäten
- zu erwartende kurz- und langfristige Ergebnisse
- Schlussfolgerungen für eventuelle weitere Maßnahmen
- Ermittlung des Digitalisierungsgrads des begünstigten Unternehmens am Ende des Projekts
Wie hoch ist die Förderung?
Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Die Höchstfördersumme beträgt 16.500 Euro. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
Es sind bis zu 30 Beratertage förderfähig, einschließlich:
- bis zu drei Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
- bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
- sowie zwei Beratertage für die IT-Sicherheit-Pflichtberatung (in jedem Projekt müssen mindestens zwei Pflichttage für IT-Sicherheitsberatung enthalten sein)
- die maximal 30 Beratertage können auf mehrere Module aufgeteilt werden
Wo wird der Antrag gestellt?
Das Antragsverfahren besteht aus zwei Teilschritten:
- Das autorisierte Beratungsunternehmen schließt zuerst den Beratervertrag gemeinsam mit dem begünstigten Unternehmen und gegebenenfalls dem Drittleister. Dazu gehören auch die notwendigen ausgefüllten Formulare / Dokumente (De-minimis-Erklärung, KMU-Erklärung sowie ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister). Bitte verwenden Sie dafür diese Antragsformulare.
- Dann beginnt Schritt zwei über das Antragsportal easy-Online. Damit wird der "Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung (AZA)" ausgelöst.
Die Anträge werden anschließend durch den Projektträger EURONORM GmbH geprüft.
Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei der IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Peter Schmidt, Tel. 07321 324-126, schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de