Förderprogramm zur Einführung neuer digitaler Lösungen und zur IT-Sicherheit

"Digitalisierungsprämie Plus"

Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden konkrete Projekte zur Digitalisierung von Produktion und Verfahren, zur Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie zur Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert.
Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen.
Mit verbesserten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.
Antragsteller können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
  • Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
  • Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
In der Zuschussvariante wird die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers erfolgen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu 500 Beschäftigten.
ACHTUNG: Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungs-prämie erhalten hat, ist eine erneute Antragstellung bei der L-Bank erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Die Frist beginnt in der Zuschuss-variante der Digitalisierungsprämie Plus sowie der Digitalisierungsprämie 2017 mit der Vollauszahlung des Zuschusses durch die L-Bank. Für erhaltene Förderungen in der Darlehensvariante der Digitalisie-rungsprämie Plus sowie der Digitalisierungsprämie der Jahre 2018 und 2019 beginnt die Frist mit der Fest-setzung des Tilgungszuschusses durch die L-Bank.Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine erneute Förderung erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Die Frist beginnt in der Darlehensvariante mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses durch die L-Bank. Dies gilt auch für erhaltene Förderungen in der Digitalisierungsprämie der Jahre 2018 und 2019. Für erhaltene Förderungen in der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus beginnt die Frist mit der Vollauszahlung des Zuschusses. Die Sperrfrist endet mit dem Antragseingang bei der L-Bank.

Was wird gefördert?

Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig. Gefördert werden z.B. Vorhaben in den Bereichen:
  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren
    (zum Beispiel 3D-Druck, mobile Betriebsgeräte zur Produktionssteuerung, e-commerce, e-procurement)
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
    (zum Beispiel digitale Plattformen, Fernwartung, Anwendung digitaler Standards)
  • Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung
    (zum Beispiel IKT-Sicherheit, digitale Vertriebskanäle, Cloudtechnologie)
ACHTUNG: Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist.

Wie wird gefördert?

Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro. Die Digitalisierungsprämie Plus steht alternativ als reiner Zuschuss (ohne Darlehen) sowie als Tilgungszuschuss in Kombination mit einem Förderdarlehen der L-Bank zur Verfügung. Damit können die Unternehmen entsprechend ihrer individuellen Bedarfs- und Liquiditätssituation die für sie am besten geeignete Förderart auswählen.
Der Tilgungszuschuss / Zuschuss ist abhängig von der Höhe des Bruttodarlehensbetrages / Investitionsbetrags:
Zuschussvariante
Darlehensvariante

Wie sind die Konditionen?

Der Zinssatz wird durch die Hausbank in Abhängigkeit der Einstufung des Unternehmens in eine Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt. Hierbei sind durch die L-Bank Zinsobergrenzen vorgegeben. Die aktuellen Zinssätze der L-Bank aufgeschlüsselt nach Preisklassen können Sie online auf der Website der L-Bank einsehen. Es sind Laufzeiten von 5, 7 oder 10 jahren möglich.

Wo stellt man den Antrag?

Das Antragsverfahren in der Darlehensvariante wird von der Hausbank abgewickelt. Förderanträge sind deshalb direkt bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet den Antrag dann gegebenenfalls an die L-Bank weiter. Das Unternehmen muss bei der Antragstellung eine Projektbeschreibung mit einreichen. In der Projektbeschreibung muss der Digitalisierungsfortschritt für das antragstellende Unternehmen deutlich werden.
In der Zuschussvariante kann der Antrag direkt gestellt werden bei der L-Bank.

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Was ist sonst noch zu beachten?

Es wird empfohlen, insbesondere bei der Zuschussvariante, zeitnah einen Antrag zu stellen, da davon auszugehen ist, dass das Programm stark genutzt wird.

Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

  • Ihre IHK  unterstützt Sie bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung. Wenden Sie sich hierfür an den aufgeführten Ansprechpartner.
  • Weiterführende Informationen finden Sie auch online auf der Website der L-Bank.