IHK Ostwürttemberg

IHK - Umweltdienst Juli 2024

6/2024 (vom 3. Juli 2024)
Am 17. Juni 2024 wurde zum wiederholten Mal eine Änderung der Technischen Regel Gefahrstoffe Nr. 900 (TRGS 900) veröffentlicht, welche die in Deutschland geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte auflistet.
Eine Transformation der deutschen Wirtschaft zur "Kreislaufwirtschaft" bewerten viele Unternehmen als vorteilhaft für das eigene Geschäft – aber nur unter den richtigen Rahmenbedingungen. Das geht aus einer Befragung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hervor.
Unternehmen müssen die Einhaltung einer neuen EU-Verordnung „EU/2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten“ („EUDR“) vorbereiten, die ab 30. Dezember zu erfüllen sind. Viele der Vorgaben scheinen in der Praxis nicht realisierbar zu sein.
Vertreiber von Holzschutzmitteln, Insektiziden und vielen weiteren Produkten, die Biozide enthalten, benötigen ab Januar 2025 eine spezielle Sachkunde und müssen in bestimmten Fällen sogenannte Abgabegespräche mit ihren Kunden führen.
Das Statistische Landesamt führt derzeit eine statistische „Vollerhebung“ bei allen Unternehmen durch, die verpackte Waren mit gewerblicher Zielgruppe in Verkehr bringen. Es besteht Auskunftspflicht, aber der interne Aufwand dafür sollte möglichst begrenzt werden.
Bestimmte „Hersteller“ müssen ab 2025 in einen Fonds einzahlen und dazu 2024 Grundlagen erheben. Bei bestimmten Produkten sind die Hersteller der leeren Verpackungen bzw. der Produkte selbst in der Pflicht, bei „Tüten und Folienverpackungen“ dagegen deren Befüller mit Lebensmitteln.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein