Existenzgründung und Unternehmensförderung

Existenzgründung im Taxi- und Mietwagengewerbe

1. Genehmigungserfordernis

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies sind die unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter bzw. Stadtverwaltung). Eine Auflistung der Behörden finden Sie am Ende des Dokuments.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben
  • der Zuverlässigkeit und
  • der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.

2. Nachweis der fachlichen Eignung

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Ausnahmen siehe 2.1).
Eine Übersicht der verschiedenen Fachkundenachweise im Personenverkehr finden Sie hier: (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 262 KB)
2.1 Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen,
  • wenn Sie eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- bzw. Mietwagenverkehrs nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe "Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund leitender Tätigkeit: Taxi und Mietwagen" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 271 KB)) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie ist der IHK, in deren Zuständigkeitsbereich der Unternehmer seinen Sitz hat, grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen,
  • wenn Sie als Unternehmer die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
  • wenn Sie als Unternehmer die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,
  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen,
  • wenn Sie den Abschluss einer der folgenden Ausbildungen/Studienabschlüsse nachweisen können und die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist:
    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Verkehrsfachwirt(in)
    • Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    • Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
    • Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden.
2.2 Nachweis der fachlichen Eignung mit Prüfung - Prüfungsanforderungen
Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK erbringen. Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit insg. zwei Stunden) und einem bis zu einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil. Die Prüfung umfasst die in der Sachgebietsliste Taxi und Mietwagen enthaltenen Themengebiete.

3. Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Folgende Veranstalter haben uns mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Lehrgangsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen. Termine, Preise und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern:
SVG Gesellschaft des Württembergischen Straßenverkehrsgewerbes für Unternehmensberatung und Seminare mbH
Hedelfinger Straße 17-25
70327 Stuttgart-Wangen
Telefon 0711 4019-231
Telefax 0711 4019-239
Internet www.svg-stuttgart.de
Gewerbliches Institut für berufliche Ausbildung IBA GmbH & Co. KG
Weildorferstraße 20
72401 Haigerloch
Telefon 0800 1002310
Telefax 07474 918972
Weitere Veranstaltungsorte befinden sich in Ditzingen und Ettlingen.
verkehrsseminare marbs
Schulungsort: c/o Sirius Technologiepark Kirchheim
Neue Str. 95
73230 Kirchheim
Telefon 0800 0561561
Telefax 0800 0561999
Internet www.verkehrsseminare.com
Verkehrsseminare Hema
Schulungsort: Fahrschule Herter
Waiblinger Str. 48
70372 Stuttgart
Telefon 0800 8080103
Telefax 02361 6580921
Internet www.verkehrsseminare-hema.de
HERRMANN Seminare und Beratung
Verkehrsfachschule Herrmann
Inhaber: Dipl.-Betriebswirt (FH) Elmar Herrmann
Stuttgarter Str. 135
71522 Backnang
Telefon 07191 903374
Telefax 07191 903375
Internet www.vfs-herrmann.de
Verkehrsseminare Frank r. Bibow
Schulungsort:
"IB-Hotel"
Am Wallgraben 119
70565 Stuttgart
Telefon 04486 938844
Telefax 04486 938845
Internet www.verkehrsseminare.de
Bilena-Akademie für Bildung und Entwicklung
Silberbornstr. 4
60320 Frankfurt am Main
Internet: www.bilena.de
gergin@bilena.de
Telefon 0176 39 86 41 25
Wenn Sie sich über einen Kursveranstalter auf die Prüfung vorbereiten, empfehlen wir Ihnen, das erforderliche Lehrmaterial mit dem Veranstalter abzusprechen.

Fachbücher zur Prüfungsvorbereitung
Über den Buchhandel oder direkt zu beziehen:
"Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer"
Lehrbuch für Grundlagen der Prüfungssachgebiete
Autor: Thomas Grätz
ISBN 3-574-24032-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer"
Fachrichtung Taxi und Mietwagen
Autorin: Christiane Helf-Marx
Lehrbuch und Fragenkatalog: ISBN 3-930581-05-1 und 978-3-930581-05-4 (neu)
Lösungsbuch: ISBN 3-930581-06-X
Komplettwerk: ISBN 3-930581-08-6
Verkehrsverlag HeMa e.K., Recklinghausen
Telefon 02361 65809-0
Telefax 02361 65809-21
Internet www.verkehrsverlag-hema.de
"Das Taxi-Unternehmen in der Praxis"
Leitfaden zur Betriebsführung;
(incl. Sonderteil Kostenkalkulation)
Autoren: Hans Meißner, Claus Mattern.
ISBN 3-574-24030-9
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer"
Autoren: Gergin, Ufuk/Kollar, Herwig
ISBN 978-3-937711-84-3
Huss Verlag, München
Telefon 089 32391-317
Internet www.huss-shop.de
"BO Kraft: Kommentar"
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Autor: Dr. Gerhard Hole
ISBN 3-574-24015-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"BO Kraft" mit Erläuterungen
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Autor: Horst Krämer
ISBN 3-87841-206-6
Verkehrs-Verlag Fischer, Düsseldorf
Telefon 0211 99193-0
Internet www.verkehrsverlag-fischer.de
"Taxi-Handbuch"
Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer
ISBN 978-3-937711-63-8
Autor: Walter Koch, Klaus Pieper
Huss Verlag, München
Telefon 089 32391-317
Internet www.huss-shop.de
"Handbuch Personenbeförderungsrecht"
Personenbeförderungsgesetz, Durchführungsverordnungen, Nebengesetze und -verordnungen, Verwaltungsvorschriften
Autor: Horst Krämer
ISBN 3-87841-195-2
Verkehrs-Verlag Fischer, Düsseldorf
Telefon 0211 99193-0
Internet www.verkehrsverlag-fischer.de
"Rechnen im Verkehrsgewerbe"
Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege
Artikel-Nr. 26024
ISBN 3-574-26024-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
“Lernkarten zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer”
Über 730 Fragen und Antworten mit allen Inhalten nach der Berufszugangsverordnung.
Verfügbar als digitale Anwendung oder als Printversion.
Geerd Westenbroek
Internet www.westenbroek.de/

4. Anmeldung zur Prüfung


Die IHK Region Stuttgart ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in den Bezirken der Industrie- und Handelskammern Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg und Region Stuttgart haben. Hier finden Sie das Anmeldeformular.
Die Einladung zur Prüfung wird zwei Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte die IHK. Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Bei Nichtteilnahme erheben wir eine ermäßigte Gebühr von 50 Prozent.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem endgültigen Prüfungsbescheid nach dem Termin der mündlichen Prüfung.
Hinweis zum Ausländerrecht
Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.

5. Genehmigungsbehörden


Bei Fragen zur Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Erlaubnisbehörde:
Landratsamt Heidenheim
Fachbereich Straßenverkehr
Felsenstr. 36
89518 Heidenheim
Telefon 07321 321-0
Telefax 07321 321-410
Landratsamt Ostalbkreis
Geschäftsbereich Nahverkehr
Stuttgarter Str. 41
73430 Aalen
Telefon 07361 503-546
Telefax 07361 503-716