Checkliste

Formalitäten der Existenzgründung (Checkliste)

Bevor Sie Ihr Existenzgründungsvorhaben in die Tat umsetzen können, sind eine Reihe von formalen Schritten zu tun. Unsere Zusammenfassung zeigt, was und wo dies zu erledigen ist. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wo?
Was?
Wer?
Anmeldung beim Finanzamt (gem. §18 EstG)
sofern freiberufliche Selbständigkeit
Sie

Gewerbeamt
Rathaus/Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet das Unternehmen betrieben werden soll
Gewerbeanmeldung; evtl. besondere Erlaubnispflichten beachten
• Handwerk
• Industrie, Handel und Dienstleistungen:
Handel mit bestimmten Produkten, Finanzdienstleister, Makler, Bauträger, Versicherungsvermittler, Gaststätten-, Hotel-, Verkehrs-, Bewachungs-, Reisegewerbe u.a.
Sie







Berufsgenossenschaft
Telefon: 0800 6050404
lv-duedwest@dguv.de
Übersicht der BGs unter
www.dguv.de/de/Adressen-Links/BGen/index.jsp
Meldung zur BG / Unfallver-sicherung unter
www.dguv.de: Unternehmen - Hinweise zur
DEÜV-Meldung
• Anmeldung binnen einer Woche zur Pflichtversicherung für Mitarbeiter.
• Persönliche Versicherung für Unternehmer ggf. ebenfalls Pflicht (abhängig von Branche) oder auch freiwillig möglich.
Sie
(Hinweis
erfolgt
durch
Gewerbeamt)
Finanzamt
abhängig vom Sitz des Betriebes
Finanzamt Aalen
Tel.: 07361 9578-504
Finanzamt Heidenheim
Tel.: 07321 38-1519
Finanzamt Schwäbisch Gmünd
Tel.: 07171 602-277
Fragebogen zu künftigen, geschätzten Umsätzen und Gewinnen; Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten
Sie
(Hinweis
erfolgt
durch
Gewerbeamt)
Handwerkskammer
Handwerkskammer Ulm
Sabrina Schüßler (Assistenz)
Tel.: 0731 1425-8322
s.schuessler@hwk-ulm.de
Lena Katharina Gräf-Benedix
Tel.:07321 1425-8301
l.graef-benedix@hwk-ulm.de
Anmeldung (sofern Handwerk gemäß HWO oder Mischbetrieb betrieben wird; für einige Gewerke ist ein Meisterbrief erforderlich samt Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Eintragung ins Handwerksverzeichnis)
Sie
(Hinweis
erfolgt
durch
Gewerbeamt)
Industrie- und Handelskammer
Team Beitrag
Anja Nüsseler
Tel.: 07321 324-118
beitrag@ostwuerttemberg.ihk.de
Anmeldung (sofern ein Gewerbe betrieben wird, das kein Handwerk oder ein Mischbetrieb ist)
Sie
(Hinweis
erfolgt
durch
Gewerbeamt)
Statistisches Landesamt
Anmeldung zur statistischen Erfassung
Sie
(Hinweis
erfolgt
durch
Gewerbeamt)
Handelsregister
für Ostwürttemberg: Amtsgericht Ulm– Registergericht, Zimmer 3027
Zeughausgasse 14, 89073 Ulm
Telefonische Auskünfte:
Montag - Freitag 9.00 - 11.00 Uhr
Tel.: 0731 189-2166
Unter bestimmten Voraussetzungen Pflicht:
Wenn es sich beim Unternehmen um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt, muss dieser beim zuständigen Amtsgericht in das Handelsregister eingetragen und diese Eintragung von einem Notar beglaubigt werden. Lassen Sie sich bezüglich des Firmennamens vorab von der IHK oder bei Handwerksbranchen von der Handwerkskammer beraten.
Sie
über Notar
Agentur für Arbeit
Betriebsnummernservice,
Telefon 0800 4 5555 20
Einstellung von Mitarbeitern: Beantragung einer Betriebsnummer
Sie
Sozialversicherungsträger
(Orts-, Ersatz-, Innungskrankenkasse, Rentenversicherungsanstalt)
• Einstellung von Mitarbeitern: Anmeldung zu allen Sozialversicherungen ist Pflicht.
• Unternehmer selbst ebenfalls krankenversicherungspflichtig (Wahlmöglichkeit: Mitgliedschaft bei gesetzlicher Krankenkasse oder private Krankenversicherung)
Sie
Fachverband
Freiwillige Mitgliedschaft
Sie
Versicherungen
(Betriebsversicherungen und Personenversicherungen)
Für Unternehmen und Unternehmer je nach Branche und Risiko (siehe hierzu auch “Versicherung und soziale Absicherung”, www.ostwuerttemberg.ihk.de, Dokument-Nr. 3310406
Sie
Gesundheitsamt
Landratsamt Heidenheim
Gesundheitsamt
Felsenstr. 36 (Haus B)
89518 Heidenheim
Tel. 07321 321-2643
Landratsamt Ostalbkreis
Gesundheit
Julius-Bausch-Str. 12
73430 Aalen
Tel. 07361 503-1120
Je nach Tätigkeit benötigen Sie eine Erlaubnis bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes. Dies gilt z.B. für Gründungen in der Gastronomie oder den Verkauf von Lebensmitteln.
Bei Gründungen in der Gastronomie, Alten-/Pflegeheimen, Camping-Plätzen, Tatoo- und Piercing-Studios oder der Kinderbetreuung werden das Gesundheitsamt oder die Gewerbeaufsicht auch die hygienischen Standards Ihrer Räumlichkeiten überprüfen. Darüber hinaus müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit (z.B. polizeiliches Führungszeugnis) nachweisen.
Sie
Bauamt
Rathaus/Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet das Unternehmen betrieben werden soll
Wenn Sie Räume, die bisher anders genutzt waren, künftig als Ihre Betriebsräume nutzen wollen, müssen Sie eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragen. Die Planung gewerblicher Um- und Neubauten sollte ebenfalls rechtzeitig mit dem Bauamt abgestimmt werden.
Sie
Bau + Umwelt
Landratsamt Heidenheim
Tel. 07321 321-1366
Landratsamt Ostalbkreis – Umwelt und Gewerbeaufsicht
Tel. 07361 503-1381
Prüfen Sie auch die Auflagen des Umweltamts. Die gesetzlichen Bestimmungen, etwa des Bundes-Immissonsschutzgesetzes (BImSchG), z.B. für nachts abfahrenden Verkehr von Gaststätten in Wohngebieten werden häufig unterschätzt, ebenso die Kosten zur Erfüllung von Umweltschutzauflagen.
Sie



Verkehrsgewerbe
IHK Ostwürttemberg - A. Paluch
Tel. 07321 324-179
paluch@ostwuerttemberg.ihk.de
Landratsamt Ostalbkreis - Straßenverkehrsamt,
Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen
Tel. 07361 503-1531
Magnus Knecht Tel. 07361 503-1529
Alina Waidmann Tel. 07361 503-1509
Ansprechpartner bei Fragen zur Lizenzerteilung: Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Straßenverkehr Felsenstr. 36 Haus D, 89518 Heidenheim
Tel. 07321 321-2321
Ralf Staigmüller Zimmer D003,
Tel. 07321 321-2304
Versorgungsunternehmen
Je nach Bedarf sollten Sie mit den zuständigen Versorgungs-unternehmen (z.B. Stadtwerke, Elektrizitätswerke etc.) Lieferverträge für Wasser, Strom, Gas etc. abschließen. Das gleiche gilt für die Entsorgung (z.B. Abwasser und Müllbeseitigung).
Sie
Verträge
Miet-, Pacht-, Kauf-, Liefer-, Arbeits-, Gesellschafts-, Ehe-, Darlehens-, Leasingverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen etc.
Sie