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Einstiegsqualifizierung (EQ) - Azubi auf Probe
Was ist eine EQ – Einstiegsqualifizierung?
Betriebliche Einstiegsqualifizierungen (EQs) mit IHK-Zertifikat, sind Türöffner in die Berufsausbildung oder Beschäftigung. Sie richten sich an Jugendliche, die die formalen Voraussetzungen (schulische Qualifikation, persönliche Reife) noch nicht optimal erfüllen.
Jugendliche erhalten mit der EQ die Möglichkeit, in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten bestimmte Inhalte eines Ausbildungsberufes (EQ-Modul), die praktischen Abläufe in einem Unternehmen und den Berufsalltag kennen zu lernen. Wie viele Monate konkret vereinbart werden sollen, hängt von der persönlichen Entwicklung des Jugendlichen im Einzelfall ab (die IHK Ostwürttemberg empfiehlt nach mind. 4 Monaten zu prüfen, ob eine Übernahme in ein reguläres Ausbildungsverhältnis erfolgen kann)
Jugendliche erhalten mit der EQ die Möglichkeit, in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten bestimmte Inhalte eines Ausbildungsberufes (EQ-Modul), die praktischen Abläufe in einem Unternehmen und den Berufsalltag kennen zu lernen. Wie viele Monate konkret vereinbart werden sollen, hängt von der persönlichen Entwicklung des Jugendlichen im Einzelfall ab (die IHK Ostwürttemberg empfiehlt nach mind. 4 Monaten zu prüfen, ob eine Übernahme in ein reguläres Ausbildungsverhältnis erfolgen kann)
Umgekehrt haben Unternehmen in einer EQ die Gelegenheit, ihren künftigen Azubi oder Mitarbeiter im Arbeitsalltag zu erleben und dessen Potentiale zu erkennen.
Da Jugendliche noch der Berufsschulpflicht unterliegen, besuchen EQ-Praktikanten die Berufsschule des entsprechenden anerkannten Ausbildungsberufs. Möglicher Vorteil: schließt sich an die EQ eine klassische Berufsausbildung im passenden Ausbildungsberuf an, so kann die nachgewiesene EQ-Maßnahme bis zu sechs Monate auf die Regelausbildungszeit des Ausbildungsberufs angerechnet werden. Zu bedenken wäre jedoch, dass bei einer unmittelbaren Berufsschulfortsetzung die Berufsschulzeit früher enden kann als die betriebliche Ausbildung und damit auch die IHK-Abschlussprüfung, sofern keine weiteren Verkürzungsanslässe nachgewiesen werden können.
Was Unternehmen wissen müssen
- Das Unternehmen schließt mit den Jugendlichen einen EQ-Vertrag über die Einstiegsqualifizierung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 105 KB) und reicht diesen bei der zuständigen Stelle (IHK) ein.
- Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag an die Berufsgenossenschaft.
- Die Höhe der EQ-Vergütung entspricht mindestens der Höhe des Förderbetrags der Agentur für Arbeit. Dies beträgt zur Zeit monatlich 262 Euro.
- Die vertraglich festgelegte Vergütung wird vom Betrieb monatlich ausbezahlt, unabhängig davon, ob die EQ gefördert wird. Eine Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in der EQ besteht nicht.
- Die EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Hierzu erhält der Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet. Nähere Auskunft erteilt Ihnen der Arbeitgeber-Service Tel. 0800/4555520.
Zum Förderantrag der Agentur für Arbeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 118 KB)- EQ-Inhalte: Betrieb und Berufsschule verpflichten sich, erste Ausbildungsteilbereiche eines anerkannten Ausbildungsberufes zu vermitteln. Die Inhalte für die jeweilige Einstiegsqualifizierung sind in einer sachlichen Gliederung festgelegt.
- Pflichten: Die EQ-Praktikanten verpflichten sich regelmäßig und pünktlich zur "Arbeit" zu kommen und zuverlässig und kooperativ mitzuarbeiten. Sie werden vom Betrieb unter Anleitung in den täglichen Arbeitsprozess integriert. Im Krankheitsfall gelten die gleichen Regeln wie für die anderen Arbeitnehmer des Betriebes.
- Wie alle Beschäftigten, müssen Jugendliche, die zu Beginn der
Einstiegsqualifizierung noch nicht 18 Jahre alt sind, innerhalb der letzten
vierzehn Monate vor Eintritt in das Berufsleben von einem Arzt untersucht
worden sein und dem Unternehmen muss eine von diesem Arzt
ausgestellte Bescheinigung ausgehändigt werden (§§ 32 f. JArbSchG).- Falls für den EQ-Teilnehmer bzw. der EQ-Teilnehmerin noch Berufsschulpflicht besteht, so muss diese erfüllt werden. Hierbei ist der Besuch einer entsprechenden Fachklasse anzustreben, da dies die Übernahmechancen in eine Ausbildung erheblich verbessert.
- Im besonderen Fall kann die EQ auf eine anschließende adäquate Berufsausbildung mit maximal 6 Monaten angerechnet werden. Daher sollte schon während der EQ-Maßnahme geprüft werden, ob nach sechs Monaten das EQ-Vertragsverhältnis in ein offizielles Berufsausbildungsvertragsverhältnis umgewandelt werden kann. Eine IHK-Ausbildungsberechtigung muss hierzu vorhanden sein.
- Für EQ-Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Bedarfsfall ausbildungsbegleitende Hilfen (Nachhilfe) gewährt werden.
- Der EQ-Betrieb stellt am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus.
- Die IHK erstellt auf Antrag ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme der EQ aus, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Einstiegsqualifizierung finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums unter www.gesetze-im-internet.de.