Ausbildung
Mit dem Antrag auf Externen-Zulassung zur Prüfung sind zusätzlich folgende Unterlagen beizulegen:
Externen-Zulassung für eine IHK-Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf
Was bedeudet das?
Berufstätige mit langjähriger und spezifischer Berufserfahrung können eventuell für eine Teilnahme an einer IHK-Abschlussprüfung in einem für sie geeigneten Ausbildungsberuf zugelassen werden, ohne eine klassische Berufsausbildung durchlaufen zu müssen. Stattdessen bringen sie die dafür notwendigen beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die in einer klassischen Berufsausbildung erworben werden, vielmehr durch ihre bisherige Berufstätigkeit bereits mit.
Einer der Vorteile für die sogenannte “Externen-Zulassung” ist, dass sie als Prüfungsteilnehmer/in im Fall des Bestehens der Prüfung auch ein IHK-Abschlusszeugnis erhalten, aus dem nicht erkennbar ist, welchen Qualifizierungsweg sie bis zur Prüfung genommen haben. Für sie gelten jedoch dieselben Prüfungsanforderungen, die auch an die Auszubildenden gestellt werden, d.h. nicht nur Berufspraxis sondern auch das notwendige Theoriewissen für den Ausbildungsberuf, das die Auszubildenden gewöhnlicherweise über die Berufsschule erwerben. Dies sollten Sie bei Ihrer Entscheidung für eine Antragsstellung zur Externen-Zulassung mit berücksichtigen.
Gesetzliche Grundlage
Nach § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das 1,5 - fache der vorgeschriebenen Regelausbildungszeit des entsprechenden Ausbildungsberufs beruflich tätig gewesen sind.
Dazu zählen evtl. auch Ausbildungszeiten in einem anderen vergleichbaren Ausbildungsberuf, ebenso Zeiten einer Ausbildung oder einer Berufstätigkeit im Ausland. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber/-in die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.
Dazu zählen evtl. auch Ausbildungszeiten in einem anderen vergleichbaren Ausbildungsberuf, ebenso Zeiten einer Ausbildung oder einer Berufstätigkeit im Ausland. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber/-in die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.
Der Besuch eines Lehrgangs oder einer anderen theoretischen Bildungsmaßnahme ersetzt nicht die für den Ausbildungsberuf erforderliche Praxiserfahrungen, sondern ist als sinnvolle und zweckmäßige Ergänzung zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung anzusehen.
Zulassungsvoraussetzung
Um eine IHK-Zulassung zur Abschlussprüfung für einen bestimmten Ausbildungsberuf zu beantragen, so müssen neben dem Antraga auch Nachweise über die bisherige Berufstätigkeiten vorgelegt werden:
Regelausbildungszeit des Ausbildungsberufs: |
nachzuweisende einschlägige Berufstätigkeit in Vollzeit: |
2-jährige Berufe
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mind. 3 Jahre
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3-jährige Berufe
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mind. 4,5 Jahre
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3,5-jährige Berufe
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mind. 5 Jahre und 3 Monate
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Art der Berufstätigkeit:
Nur einschlägige Berufstätigkeiten können angerechnet werden, die dem gewünschten Ausbildungsberuf inhaltlich entsprechen. Dabei ist die gesamte Bandbreite des jeweiligen Berufsbildes durch die erworbene Berufstätigkeit abzudecken, d.h. der Erwerb aller in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Angaben der Regelausbildungszeit, Ausbildungsinhalte, Prüfungsstruktur und Prüfungsanforderungen können Sie aus der entsprechenden Ausbildungsverordnung auf unserer IHK-Internetseite Berufe A-Z entnehmen.
Nur einschlägige Berufstätigkeiten können angerechnet werden, die dem gewünschten Ausbildungsberuf inhaltlich entsprechen. Dabei ist die gesamte Bandbreite des jeweiligen Berufsbildes durch die erworbene Berufstätigkeit abzudecken, d.h. der Erwerb aller in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Angaben der Regelausbildungszeit, Ausbildungsinhalte, Prüfungsstruktur und Prüfungsanforderungen können Sie aus der entsprechenden Ausbildungsverordnung auf unserer IHK-Internetseite Berufe A-Z entnehmen.
Antrag und Termine
Das Antragsformular auf Zulassung zur Externenprüfung erhalten Sie auf telefonischer oder schriftlicher Anfrage bei der IHK Ostwürttemberg (Ansprechpartner/innen zur Prüfung).
Ihr vollständiger Antrag inkl. den Nachweisen sollte spätestens entweder Ende Januar für den Prüfungstermin Sommer bzw. Ende Juli für den Prüfungstermin Winter gestellt werden. Die jeweiligen Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie auf unserer Internetseite.
Ihr vollständiger Antrag inkl. den Nachweisen sollte spätestens entweder Ende Januar für den Prüfungstermin Sommer bzw. Ende Juli für den Prüfungstermin Winter gestellt werden. Die jeweiligen Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie auf unserer Internetseite.
Mit dem Antrag auf Externen-Zulassung zur Prüfung sind zusätzlich folgende Unterlagen beizulegen:
- tabellarische Aufstellung zum beruflichen Werdegang
- Zeugnis des höchsten Schulabschlusses
- Nachweise, die ihre berufliche Handlungsfähigkeit belegen (z.B. firmenseitiger Tätigkeitsnachweis oder qualifizierte Arbeitszeugnisse). Bei Teilzeittätigkeiten bitte zusätzlich den zeitlichen Umfang mit angeben
Bitte beachten Sie:
- Bei den Schul- und Arbeitszeugnissen oder Tätigkeitsnachweisen genügen einfache Kopien (keine Originale einreichen)
- Zeugnisse oder Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden
- Bitte keine Arbeitsverträge einreichen
Kosten
Die Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzung für eine Abschlussprüfung durch die IHK Ostwürttemberg ist kostenfrei. Bei einer Anmeldung und Zulassung zur Prüfung trägt der oder die Prüfungsteilnehmer/in, gemäß aktueller Gebührentarif der IHK Ostwürttemberg, die Kosten der jeweiligen Prüfungsgebühr.