IHK Ostwürttemberg
Ende des Vertragsverhältnisses bei Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung
1. Reguläres Ende eines Ausbildungsverhältnisses
Ein Berufsausbildungsverhältnis endet spätestens mit dem Ablaufdatum der im Berufsausbildungsvertrag / Umschulungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit.
Jedoch ... besteht ein Auszubildender oder Umschüler während der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit seine IHK-Abschlussprüfung, dann endet das vertragliche Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig mit der Bekanntgabe des Bestehens durch den IHK-Prüfungsausschuss (§ 21 Abs 2 BBiG). Das Vertragsverhältnis erlischt “kraft Gesetz”.
Die Bekanntgabe des Bestehens erfolgt in der IHK-Prüfungspraxis meist am letzten Prüfungstag (mündliche Prüfung). Dem Prüfungsteilnehmer wird eine vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnete Bescheinigung (unter rechnerischem Vorbehalt) ausgehändigt. Der Auszubildende muss am selbigen Tag seinen Ausbildungsbetrieb über das Ergebnis informieren und die Bescheinigung vorlegen oder elektronisch übermitteln (Scan oder Foto).
2. Für den Fall, dass die IHK-Prüfung insgesamt nicht bestanden wurde
Bei einem “Nichtbestehen der IHK-Abschlussprüfung” endet das Ausbildungsverhältnis nicht schon am Tag der letzten Prüfungsleistung, sondern erst durch Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Beispiel: die Bekanntgabe des Nichtbestehens der IHK-Prüfung erfolgte am 10.07., im Berufsausbildungsvertrag ist als Vertragsende der 31.08. vereinbart. In diesem Beispiel besteht das Ausbildungsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten bis zum 31.08. weiter fort.
Verlangt der Auszubildende bei Nichtbestehen der Gesamtprüfung gemäß § 21 Abs. 3 BBiG hingegen eine Verlängerung seiner Vertragslaufzeit bis zur nächsten Wiederholungsprüfung (eine nicht bestandene IHK-Prüfung kann zweimal wiederholt werden), so ist diese Forderung für den Ausbildungsbetrieb rechtlich verpflichtend. Um die Ausbildungszeitverlängerung vertraglich festzuhalten und bei der IHK zu registrieren, bitten wir den Ausbildungsbetrieb um Einreichung einer Änderungsvereinbarung zur Verlängerung der Ausbildungszeit.