IHK Ostwürttemberg
Koch / Köchin (ab 08/2022)
Koch bzw. Köchin ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Gastgewerbe und diese finden ihre Beschäftigung in erster Linie
- in Küchen von Restaurants, Hotels, Kantinen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Catering-Firmen
- in der Nahrungsmittelindustrie für Hersteller von Fertigprodukten und Tiefkühlkost
- bei Schifffahrtsunternehmen
Köche sind die Chefs in der Küche. Sie beherrschen alle Tätigkeiten, die für die Herstellung von Speisen und Gerichten erforderlich sind. Hierzu gehören das:
- Einkaufen, Lagern und Prüfen der Waren
- die Koordination der Speisenreihenfolge
- die Zubereitung bis zum kreativen Präsentieren der Speisen.
Bei ihren Tätigkeiten berücksichtigen Köche Hygienestandards, das Lebensmittelrecht und den Arbeits- und Gesundheitsschutz und setzen Vorgaben der Personal- und Kostenplanung um.
Mit der neuen Verordnung wurden Kompetenzen wie „digitalisierte Arbeitswelt“, „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „Anleitung und Führung von Mitarbeitern“ aufgenommen. Ebenso ist eine bundeseinheitliche Zusatzqualifikation zur Vertiefung für vegetarische und vegane Küche möglich.
Ordnungsmittel:
1.
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Sachliche und zeitliche Gliederung (VO2022) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 131 KB)
als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag |
2.
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Ausbildungsverordnung (VO) v. 14.03.2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 314 KB)
(inkl. Angaben zur Prüfung) |
3.
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Ausbildungsnachweis / Berichtsheft richtig führen
Onlineprogramme - Schreibvorlagen |
4.
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Ausbildung gestalten (BIBB) – Umsetzungshilfe für Ausbilder |
Informationen zur Prüfung:
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:
Wer kann einen “Antrag auf eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung” stellen? |
IHK-Formular (frühestens 6 Wochen vor dem Anmeldeschlusstermin der Prüfung einreichen): Antragstellung vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 152 KB) ()
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