Ausbildungsberuf

Kaufmann/Kauffrau für Marketingkommunikation

Kaufleute für Marketingkommunikation arbeiten hauptsächlich in Agenturen und Beratungsfirmen (z.B. Werbeagenturen oder PRAgenturen), in Marketing und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen oder bei Werbefachverbänden und gemeinnützigen Organisationen.
Kompetenzen:
Über den externen Link gelangen Sie zu BERUFENET - der bundesweiten Berufe-Datenbank der Agentur für Arbeit. Hier finden Sie umfangreiche multimediale Informationen zum Ausbildungsberuf.
Zuständige Berufsschule:

Ordnungsmittel, die Sie für Ihren Berufsausbildungsvertrag, zur Ausbildungsplanung und Durchführung benötigen:
Sachliche und zeitliche Gliederung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 235 KB)
als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 444 KB)
Vorlage Wochenbericht (DOC-Datei · 30 KB) für den Ausbildungsnachweis
Ausbildungsnachweis richtig führen

Hier finden Sie Formulare und Informationen zur Prüfung:
Anlage zur Anmeldung für die Abschlussprüfung (DOC-Datei · 59 KB)
Am Ende der Ausbildung findet an den Schulen eine gemeinsame landesweit einheitliche schriftliche Prüfung von IHK und Schulen statt. Die Zuordnung der Fachinhalte der einzelnen Schwerpunkte zu den einzelnen Prüfungen orientiert sich an der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/Kauffrau für Marketingkommunikation“. So werden z.B. Themen, die im „Schwerpunkt Betriebswirtschaft“ unterrichtet wurden, zusammen mit Themen, die im Schwerpunkt „Steuerung und Kontrolle“ unterrichtet wurden, in einer Prüfung abgefragt. Die mündliche IHK-Prüfung besteht aus einem „Fallbezogenen Fachgespräch“: „Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgesprächs anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er Aufgabenstellungen analysieren, Lösungsvorschläge erarbeiten und diese situationsbezogen präsentieren sowie kundenorientiert kommunizieren kann. Bei der Aufgabenstellung ist der betriebliche Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend ausgebildet wurde, zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist nach der Wahl der Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten einzuräumen. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.“ (Vgl. § 9 „Verordnung über die Berufsausbildung“.)

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 152 KB)