Ausbildungsberuf

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement

Kaufleute für Büromanagement sind in wirtschaftlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und im öffentlichen Dienst oder bei Verbänden und Organisationen tätig. Sie unterstützen betriebliche Prozesse und kümmern sich um die daraus resultierenden bürowirtschaftlichen Fachaufgaben.

Sie verfügen über mindestens zwei vertiefte Wahlqualifikationen in den Bereichen: Auftragssteuerung und -koordination; kaufmännische Steuerung und Kontrolle; kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen, Einkauf und Logistik; Marketing und Vertrieb; Personalwirtschaft; Assistenz und Sekretariat; Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement; Verwaltung und Recht sowie öffentliche Finanzwirtschaft.
Über den externen Link gelangen Sie zu BERUFENET - der bundesweiten Berufe-Datenbank der Agentur für Arbeit. Hier finden Sie umfangreiche multimediale Informationen zum Ausbildungsberuf.

Ordnungsmittel und Vorlagen
zur Planung und Durchführung der Berufsausbildung:
1.
Sachliche und zeitliche Gliederung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 278 KB)
als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
sowie zur Ausbildungsplanung und zum regelmäßigen Abgleich des Ausbildungsverlaufs
2.
3.
Verordnung zur Erprobung
der gestreckten Abschlussprüfung (11.12.2013) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB)
4.
5.
6.
Vertragszusatz zur Vereinbarung von zwei Wahlqualifikationen (WQ)
als Schwerpunkttätigkeit während der Ausbildung und für die Prüfung “Fachgespräch”
7.
Ausbildungsnachweis richtig führen
8.
9.

Informationen zur Abschlussprüfung:

Die Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement findet in zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen statt:
Teil 1 der Abschlussprüfung wird in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres,
Teil 2 der Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildungszeit durchgeführt.


Hinweise zum Teil 2 der Abschlussprüfung

Im Teil 2 werden folgende Bereiche entsprechend der Ausbildungsordnung geprüft:

Schriftliche Prüfungsbereiche
Kundenbeziehungen (150 min)
Wirtschafts- und Sozialkunde (60 min)

Mündlicher Prüfungsbereich
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (20 min)


Im Prüfungsbereich Kundenbeziehungen soll der Prüfling zeigen, dass er in der Lage ist, komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten.

Dabei soll er zeigen, dass er
  • Aufträge kundenorientiert abwickeln,
  • personalbezogene Aufgaben wahrnehmen und
  • Instrumente der kaufmännischen Steuerung fallbezogen einsetzen kann.

In Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.


Die Fachaufgabe in der Wahlqualifikation wird in Gestalt eines fallbezogenen Fachgesprächs (mündlichen Prüfung) durchgeführt.
Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
  • Probleme und Vorgehensweise zu erörtern sowie
  • Lösungswege zu entwickeln, zu begründen und zu reflektieren,
  • kunden- und serviceorientiert zu handeln,
  • betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie
  • Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.
Die Grundlage für das Fachgespräch ist eine der beiden bereits bei Vertragsschluss, bzw. die zuletzt durch eine Änderungsvereinbarung festgelegten Wahlqualifikationen. Die Inhalte der Wahlqualifikationen ergeben sich aus der Ausbildungsordnung sowie der sachlich-zeitlichen Gliederung.
Bei der Prüfungsanmeldung wählt der Ausbildungsbetrieb (ggf. nach Absprache mit dem Auszubildenden) zwischen zwei Varianten für das Fallbezogene Fachgespräch.
In der Report-Variante basiert das Gespräch auf einer vom Prüfling vor der Prüfung im Ausbildungsbetrieb durchgeführten und dokumentierten Aufgabe.
In der klassischen Variante gibt der Prüfungsausschuss praxisbezogene Aufgaben vor.

Die Report-Variante
Bei der Report-Variante erstellt der Prüfungsteilnehmer im Vorfeld für jede der beiden festgelegten Wahlqualifikationen einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung der betrieblichen Fachaufgabe. Der Ausbildungsbetrieb bestätigt die eigenständige Durchführung der Aufgabe und Erstellung der Reporte.
Die betriebliche Fachaufgabe muss einen Bezug zu den Ausbildungsinhalten des Berufsbildes haben und mehrere Lernziele der gewählten Qualifikation abdecken. Es soll sich um keine Routineaufgabe handeln, sondern eine Herausforderung beinhalten, die eine flexible Reaktion des Auszubildenden erfordert. Das bedeutet, dass bei der betrieblichen Fachaufgabe Probleme oder Konflikte auftreten sollen oder sich während der Bearbeitung Veränderungen bei den Bedingungen ergeben.
Wichtig ist außerdem, dass eine Informationsbeschaffung (interne/externe Informationen, Unterlagen, Programme usw.) erforderlich ist und Kooperationen mit Schnittstellen (Vertriebspartner, Kollegen, Vorgesetzte usw.) zu berücksichtigen sind. Die Fachaufgabe muss dem Prüfungsteilenehmer einen gewissen Entscheidungsspielraum bieten und muss so umfangreich sein, dass sie eine Planungs-, Vorbereitungs-, Durchführungs- sowie Auswertungsphase ermöglicht. Der Auszubildende stellt in der Prüfung seine berufliche Handlungsfähigkeit unter Beweis, in dem er auch Handlungsalternativen erwägt, die Zielerreichung beurteilt und ggf. Verbesserungsvorschläge ableiten kann.
Die Fachaufgabe muss nicht vom Prüfungsausschuss genehmigt werden und der Report wird auch nicht bewertet. Es werden ausschließlich die im Fachgespräch gezeigten Leistungen bewertet.
Das Fachgespräch, also die mündliche Prüfung, beginnt eigenständig mit einer Darstellung der Aufgabe und des Lösungsweges durch den Prüfungsteilnehmer. Die Prüfungsdauer beträgt höchstens 20 Minuten.

Die klassische Variante
Entscheidet der Ausbildungsbetrieb sich für die klassische Variante, so bekommt der Prüfungsteilnehmer am Tag des Fachgespräches vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Wahl gestellt. In diesen Aufgaben kann der gesamte Inhalt aus einer der beiden festgelegten Wahlqualifikationen zugrunde liegen. Welche Wahlqualifikation Gegenstand des Fachgespräches sein wird, das entscheidet der Prüfungsausschuss.

Der Prügungsteilnehmer wählt aus den beiden Aufgaben eine aus und erhält zur Bearbeitung der von ihm gewählten Fachaufgabe und zur Entwicklung von Lösungswegen, eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Auch bei dieser Variante beträgt die Prüfungszeit (das Fachgespräch) höchstens 20 Minuten und wird durch den Prüfling mit der Darstellung der Bearbeitung und des Lösungsweges eingeleitet.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
· das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 „ausreichend“ ist,
· das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
· in mindestens zwei der Prüfungsbereiche aus Teil 2 „ausreichende“ Leistungen erzielt
· und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügende“ Leistungen erbracht wurden.
Klassische Variante
Hinweise zum fallbezogenen Fachgespräch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 165 KB)
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Report Variante
Leitfaden zur Erstellung von Reporten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 772 KB)
Report Variante
Hinweise zum fallbezogenen Fachgespräch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB)
Report-Variante
Anforderungskriterien an eine betriebliche Fachaufgabe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 171 KB)
Report-Variante
Deckblatt zum Report (DOCX-Datei · 56 KB)
YouTube-Video
Der Report in der Prüfung KfB- moderierte Fassung
YouTube-Video
Der Report in der Prüfung KfB - Azubiversion
Report-Variante
Anwendungshinweise zur elektronischen Prüfungsabwicklung für Auszubildende (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 157 KB)

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:
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