Für Schüler, Auszubildende und Betriebe
Assistierte Ausbildung (AsA)
Die Assistierte Ausbildung wurde mit den bisherigen ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zusammengeführt. Alle bewährten Fördermöglichkeiten bleiben erhalten, jedoch erweitert um neue Optionen
- Der Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist jederzeit möglich.
- Der Ablauf der Unterstützung kann sehr flexibel gestaltet werden. Falls gewünscht, kann die Unterstützung auch ruhen.
- Das Unterstützungsangebot orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden und Ihres Betriebes. Das heißt: Es ist zugeschnitten auf die persönlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen.
Für Jugendliche / Auszubildende
Eine Assistierte Ausbildung (AsA) hilft eine Ausbildung zu finden und abzuschließen. Sie hilft dir auch weiter, wenn du Schwierigkeiten in einer EQ-Einstiegsqualifizierung hast. Eine Ausbildungsexpertin oder ein Ausbildungsexperte unterstützt dich vor und/oder während deiner Ausbildung. Sie oder er organisiert zum Beispiel Nachhilfestunden für dich oder hilft dir Probleme im Betrieb zu lösen.
Die Assistierte Ausbildung kann aus 2 Teilen („Phasen“) bestehen. Der erste Teil bereitet dich auf eine Ausbildung vor. Er wird auch „Vorphase“ genannt. Im zweiten Teil der Assistierten Ausbildung bekommst du Unterstützung, während du bereits eine Ausbildung machst (in einem Betrieb) oder an einer Einstiegsqualifizierung teilnimmst. Dieser Teil wird „begleitende Phase“ genannt.
Für Ausbildungsbetriebe
Durch die von der Agentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung können die Chancen für den erfolgreichen Ausbildungsverlauf für schwächere Jugendliche deutlich erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Die Assistierte Ausbildung kann Betriebe bzw. Auszubildende auf unterschiedliche Weise unterstützen: Bei der Bewerbersuche, Organisation der Ausbildung, Konfliktlösung und dem Aufholen von Wissensrückständen.Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter beauftragen einen Bildungsträger damit, die Assistierte Ausbildung umzusetzen. Dieser stellt eine Ausbildungsbegleiterin oder einen Ausbildungsbegleiter zur Seite. Sie bzw. er steht Betrieb und Auszubildenden als feste Ansprechperson zur Verfügung.Vor und während der Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung unterstützt die Ausbildungsbegleiterin bzw. der Ausbildungbegleiter – zum Beispiel, indem der Unterstützungsbedarf koordiniert wird, Vereinbarungen mit den Kammern und der Berufsschule getroffen werden und bei Konflikten zwischen Betrieb und Nachwuchskraft vermittelt wird. Mehr Informationen zur Assistierten Ausbildung
Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit:
kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen
Tel: 0800 4 5555 00 (Auszubildende)
Tel: 0800 4 5555 20 (Ausbildungsbetriebe)
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Tel: 0800 4 5555 00 (Auszubildende)
Tel: 0800 4 5555 20 (Ausbildungsbetriebe)