Bürokratie-Monster

Entwaldungsfreie Lieferketten

Der Gültigkeitsbeginn der umstrittenen EU-Entwaldungsverordnung („EUDR“, Verordnung (EU) 2023/1115) wird evtl. von 30. Dezember 2024 auf 30. Dezember 2025 verschoben. Bestimmte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren jedoch von einer längeren Anpassungsfrist, da für sie die Pflichten erst ab dem 30.06.2025 (Artikel 38 Absatz 3) gelten. Die Durchsetzungsbehörde in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Hier finden Sie Erklärungen der BLE zur EUDR.

Erklärvideo Entwaldungsfreie Produkte

Im Erklärvideo erfahren Sie, wie die Verordnung in der Praxis umgesetzt wird.

Tools für Unternehmen

Hier haben wir Ihnen einige hilfreiche Links und Tools zum Einstieg in die EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) zusammengestellt:

Intelligenz für nachhaltigen Handel

Trase liefert Daten und Einsichten, die Unternehmen, Regierungen und Zivilgesellschaft befähigen, Entwaldung und Übergang zu nachhaltigeren und gerechteren landwirtschaftlichen Lieferketten zu beseitigen.
Projekt elan!OroVerde und Global Nature Fund entwickeln mit Unterstützung der Bundesregierung ein Portal, das Unternehmen auf dem Weg zu entwaldungsfreien Lieferketten unterstützt.

FAQs der EU-Kommission zur EUDR

Auf der Seite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist eine deutsche Übersetzung der FAQs der EU-Kommission veröffentlicht. Der Text ist ein von den Diensten der Kommission entworfenes Dokument, das nationalen Behörden, EU-Marktteilnehmern und anderen Interessenträgern Informationen zur Umsetzung der Entwaldungsverordnung liefern soll.

Weiterführende Informationen