Was ist EMAS?
Mit der EG-Öko-Audit-Verordnung wurde 1993 ein System zur Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes geschaffen. Vor allem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft konnten seit 1995 freiwillig an diesem System teilnehmen.
Im April 2001 trat die Nachfolgerin der Öko-Audit-Verordnung, die sogenannte EMAS-II-Verordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung wurde der Begriff EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingeführt.
Im April 2001 trat die Nachfolgerin der Öko-Audit-Verordnung, die sogenannte EMAS-II-Verordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung wurde der Begriff EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingeführt.
Am neuen EMAS-System können alle Organisationen - vom produzierenden Unternehmen bis hin zur öffentlichen Verwaltung - teilnehmen. Diese müssen ihr Umweltverhalten regelmäßig kontrollieren, bewerten und der Öffentlichkeit darlegen. Sie verpflichten sich zu einer kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltschutzleistung und müssen das regelmäßig durch einen zugelassenen Umweltgutachter prüfen und bestätigen lassen.
Seit dem 11. Januar 2010 gilt die sogenannte EMAS-III-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009).
Mit Stand August 2024 sind im deutschen EMAS-Register 1.119 Organisationen mit 2.554 Standorten eingetragen. Brandenburg ist mit 35 Organisationen vertreten.