UVP-Verbundportal

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Zulassungsverfahren auszulegenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden zentral im UVP-Verbundportal der Länder veröffentlicht. Das schreibt das Gesetz zur Modernisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung in § 20 vor.
In diesem Portal werden Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung zu UVP-pflichtigen Vorhaben bekanntgegeben. Das zentrale Internetportal des Bundes, das entsprechende Informationen für Verfahren mit Zuständigkeit von Bundesbehörden bekannt gibt, ist online.