Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Mitarbeiter, die mit fluorierten Treibhausgasen umgehen, dafür eine Sachkundebescheinigung. Das sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor.
Voraussetzung für den Erwerb einer Sachkundebescheinigung ist in der Regel das Ablegen einer Sachkundeprüfung; für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen genügt das Absolvieren eines Lehrgangs. Betriebe, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, solche Anlagen auf Dichtheit hin kontrollieren, warten, instandhalten oder die Gase rückgewinnen, sollten ihr Personal daher so schnell wie möglich schulen.
Die Industrie- und Handelskammern nehmen zwar keine entsprechenden Prüfungen ab, sie attestieren jedoch in bestimmten Fällen die Sachkunde. So erhalten etwa Absolventen der IHK-Abschlussprüfung zum Mechatroniker für Kältetechnik automatisch und ohne weitere Prüfung Sachkundebescheinigungen für die Tätigkeit an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen.
Die Ausstellung der Sachkundebescheinigungen erfolgt durch die IHK Cottbus.
Ansprechpartnerin: Dorit Köhler, 0355 365-1500, dorit.koehler@cottbus.ihk.de