Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bundeseinheitlich geregelt

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 1. August 2017 in Kraft. Sie vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Damit wurden die verschiedenen Landesverordnungen und auch die Verwaltungsvorschrift zur Einstufung wassergefährdender Stoffe abgelöst.
Antworten auf die wichtigsten Fragen von Unternehmen sind in dem IHK-Merkblatt zu wassergefährdenden Stoffen "Neue Anlagenverordnung - und jetzt? (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 127 KB)" zusammengefasst.