Landesentwicklung

Berlin und Brandenburg bilden im Zentrum Europas zusammen die deutsche Hauptstadtregion. Die Vielfalt der Metropole Berlin und der Regionen des Flächenlandes Brandenburg machen das Besondere der Hauptstadtregion aus: Die Verflechtungen in den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Verkehr, Wissenschaft, Wohnen, Energie, Gesundheit und Umwelt sowie die vielfältigen Formen der Zusammenarbeit beider Länder auf unterschiedlichen Ebenen sind in dieser Form bundesweit einmalig.
Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) ist eine überörtliche und zusammenfassende Planung der Länder Berlin und Brandenburg. Er konkretisiert die Grundsätze der Raumordnung und definiert den Rahmen für die räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion.
Eine besondere Herausforderung für die ländlichen Räume
Die Unterschiede zwischen Stadt und Land, zwischen der Metropole Berlin und seinem Umland und dem weiteren Metropolenraum in Brandenburg stellen eine besondere Herausforderung dar. Die ökonomischen Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung für eine Region, die den Unternehmen Bestand und Entfaltung bietet, anziehend auf Investoren und Arbeitskräfte wirkt und in der künftige Generationen gerne leben und arbeiten, in einen Plan zu packen ist nicht unumstritten.
Regionale Flugplätze verlangen Entwicklungsperspektive
Der Landesentwicklungsplan deklariert den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER) zum Singlestandort und schränkt so die bestehenden Verkehrslandeplätzen der Region ein. Die regionalen Flugplätze Ostbrandenburgs werben gemeinsam mit der IHK und luftfahrtaffinen Unternehmen für mehr Entwicklungsperspektiven. Die Landesplanung muss über eine wirtschaftliche Einbindung der regionalen Flugplätze nachdenken. Dazu wurde ein gemeinsames Positionspapier der Flugplatzbetreiber in Eberswalde, Strausberg, Neuhardenberg, Pohlitz, Werneuchen und Eggersdorf erstellt. Aus Sicht der Unterzeichner ist für eine gute wirtschaftliche Entwicklung der Länder Berlin und Brandenburg und der Unternehmen eine kooperative Aufgabenverteilung zwischen dem Flughafen BER und den regionalen Landeplätzen notwendig.
Tesla – eine Herausforderung
Der LEP HR wurde aufgestellt bevor die Entwicklung östlich von Berlin durch die Ansiedlung von Tesla absehbar war. Die diesbezüglichen Entwicklungen konnten so dezidiert nicht in die Plansätze einfließen. Deshalb hat die Gemeinsame Landesplanung durch Untersuchungen ermittelt, dass die landesplanerischen Zuwachspotenziale in den Orten, die kein Wohnsiedlungsschwerpunkt sind, die Teslainduzierten Bedarfe und Spielräume für weitere Entwicklungen vorhanden sind.
Die angestellten Betrachtungen beziehen sich dabei überwiegend auf den definierten Kooperationsraum. Gleichwohl wird es auch Wachstumsimpulse in Kommunen außerhalb dieser Region geben. Dafür definiert der LEP HR Wachstumspotenziale für alle Kommunen. Ein darüber hinausgehender Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen, der mit der Ansiedlung von Tesla zu begründen wäre, sieht die GL auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse bisher nicht.
Kommunikation, Abstimmung und Begleitung sind das A und O
Um die realen Entwicklungen zu überprüfen und ggf. landesplanerisch zu reagieren, baut die Gemeinsame Landesplanung auf ein regelmäßiges Monitoring. Die Maßnahme wurde bereits im Umfeldentwicklungskonzept verabredet. Ziel ist es insbesondere, die Planungsdynamik auf den ermittelten Flächen zu erheben.
Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung
Bauleitpläne sind von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen und an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Die Ziele der Raumordnung sind als verbindliche Vorgaben bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu beachten. Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung sind im Rahmen der Abwägung des jeweiligen Planungsträgers zu berücksichtigen.
Die IHK Ostbrandenburg vertritt die Interessen der gewerblichen Wirtschaft für den Kammerbezirk. Wir formulieren Stellungnahmen, erarbeiten Positionen und stellen damit sicher, dass vor allem auch die Interessen der Unternehmen bei öffentlich-rechtlichen Belangen berücksichtigt werden.