Meinungsäußerung zum Lieferkettengesetz
Ja zum besseren Schutz von Menschenrechten,
Nein zu Haftungsrisiken und Bürokratiekosten
Für die deutschen Unternehmen ist die Achtung der Menschenrechte ein wichtiges Anliegen. Das gilt ohne Einschränkung für den eigenen Betrieb. Etwas ganz anderes ist es jedoch, auch für Lieferanten in der Lieferkette in die Haftung genommen zu werden – das führt bei vielen Unternehmen zu großen Schwierigkeiten, da sie je nach Größe und Branche nur begrenzten Einfluss auf Zulieferer und die Gegebenheiten vor Ort haben. Im Ausland tragen deutsche Unternehmen bereits zu höheren Sozial- und Umweltstandards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei. Ein Lieferkettengesetz könnte bei einigen Unternehmen zum Überdenken ihres grundsätzlichen Engagements im Ausland führen.
Einschätzung für das Land Brandenburg
Generell spricht sich die Brandenburger Wirtschaft positiv für faire Produktionsbedingungen in Zulieferländern aus. Große Zweifel bestehen jedoch hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und dem Nutzen der derzeit diskutierten gesetzlichen Regelung.
Bürokratische Hürden – besonders für KMU
Das geplante Lieferkettengesetz stellt nicht nur große Unternehmen vor immense bürokratische Herausforderungen. Vor allem für kleine Unternehmen in Brandenburg ist eine lückenlose Beweispflicht zur Einhaltung der Menschenrechte über ihre gesamte Wertschöpfungskette ihrer Produkte hinweg ein nicht realisierbarer Anspruch. Darüber hinaus kann die vorgesehene Offenlegung der Lieferketten zu Rückschlüssen führen, die sich negativ auf Geschäftsgeheimnisse auswirken und damit zu einer existenziellen Frage werden.
Rückzug aus Märkten wegen hoher Haftungsrisiken?
Ein Lieferkettengesetz in der geplanten Form birgt daraus folgend auch das Risiko in sich, dass sich Unternehmen aufgrund der angekündigten Haftungsrisiken aus bestimmten Märkten zurückziehen. Darüber hinaus würden dadurch auch viele vielversprechende Zukunftsmärkte, wie z.B. die Länder Afrikas, noch weiter aus dem Blickwinkel klein- und mittelständischer Unternehmen geraten. Der Wunsch der Politik nach einem größeren Engagement deutscher Firmen in ausgewählten Ländern, vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern, würde durch die erhöhten Risiken im Rahmen der Verantwortung eines Lieferkettengesetzes zunichte gemacht.
Schwächung der Außenwirtschaft durch weitere Hürden
Schon jetzt erzielt Brandenburg seit einigen Jahren keine nennenswerten Erfolge im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistik und befindet sich im Bundesländervergleich auf den unteren Plätzen. Das geplante Lieferkettengesetz und die damit verbundene Gefahr des Rückzugs aus bestimmten Zulieferländern, könnte zu einer verstärkten Benachteiligung hiesiger Betriebe hinsichtlich ihrer weltweiten Wettbewerbsfähigkeit führen und die Exportstatistik Brandenburgs weiter verschlechtern.
Bürokratielast und erzwungenen Preissteigerungen führen zu Wettbewerbsnachteil
Nicht zu vergessen ist die extrem hohe Bürokratielast für die Wirtschaft, die mit dem angedachten Gesetz einhergeht und durch die der Produktionsstandort Deutschland noch einmal mehr in Gefahr gebracht wird. Die Politik sollte nicht riskieren, dass sich die Betriebe nach Standortalternativen umsehen.
Zudem werden sich als direkte Folge des Lieferkettengesetzes auf lange Sicht Produkte und Dienstleistungen in Europa verteuern – ebenfalls ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsnachteil für hier ansässige Firmen.
IHK-Standpunkt: Keine grundsätzliche Haftung für Fehlverhalten Dritter
Die IHKs des Landes Brandenburg sprechen sich gegen eine generelle Haftung deutscher Unternehmen für das Fehlverhalten Dritter entlang der gesamten Lieferkette aus und empfehlen dringend eine Begrenzung der Haftung auf die nächst untere Ebene der Lieferanten, was die Kontrolle angeht.
Um die hohen Haftungsrisiken, die mit dem Lieferkettengesetz gerade für kleine Unternehmen einhergehen, etwas abzuschwächen, schlagen wir die die Einrichtung bzw. Benennung staatlicher Unterstützungsstrukturen vor, die auf Anfrage der Unternehmen kostenpflichtig eine strukturierte Prüfung von Unternehmen innerhalb der Lieferkette vornehmen. Damit einher ginge der Aufbau einer qualifizierten Datenbank. Diese Unterstützungsstrukturen könnten, z. B. in den Bereich der AHKs fallen, die vor Ort die entsprechenden Überprüfungen vornehmen bzw. auch auf EU-Ebene realisiert werden.
Kernbotschaften
Kernbotschaft I: Keine Haftung für das Handeln anderer
Ein Unternehmen kann für sein eigenes Handeln, nicht aber für das seiner Geschäftspartner im Ausland haften. Selbst mittlere Unternehmen haben oft tausende direkte Zulieferer. Sie haben je nach Größe und Branche unterschiedliche Einflussmöglichkeiten auf diese, die vorliegenden Stufen sind häufig unbekannt. Müssten Unternehmen für das Verhalten entlang der Lieferkette haften, wären globale Lieferketten nicht mehr möglich. Zudem ist die zivilrechtliche Haftung nicht in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte und auch nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt.
Ein Unternehmen kann für sein eigenes Handeln, nicht aber für das seiner Geschäftspartner im Ausland haften. Selbst mittlere Unternehmen haben oft tausende direkte Zulieferer. Sie haben je nach Größe und Branche unterschiedliche Einflussmöglichkeiten auf diese, die vorliegenden Stufen sind häufig unbekannt. Müssten Unternehmen für das Verhalten entlang der Lieferkette haften, wären globale Lieferketten nicht mehr möglich. Zudem ist die zivilrechtliche Haftung nicht in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte und auch nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt.
Kernbotschaft II: Keine zusätzlichen Belastungen für KMU
Die Umsetzung von zusätzlichen Berichtspflichten im Zusammenhang mit Menschenrechten ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand und Kosten verwunden. Auch wenn nur große Unternehmen direkt betroffen sein sollen, zeigt die Erfahrung, dass die an sie gestellten Anforderungen an die Lieferanten in Form von Code of Conducts oder Regressklauseln direkt weitergeben werden. Die Zulieferer sind jedoch vielfach KMU. Zudem kommt das Gesetz auch noch in einer extrem schwierigen Wirtschaftslage im Zuge der Corona-Pandemie. Unternehmen brauchen Entlastung und Unterstützung, wie im Belastungsmoratorium beschlossen. Daneben sollte die Bundesregierung sich an ihre One-In-One-Out-Vorgabe, wonach im gleichen Maße Bürokratie ab- wie aufgebaut wird, halten.
Die Umsetzung von zusätzlichen Berichtspflichten im Zusammenhang mit Menschenrechten ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand und Kosten verwunden. Auch wenn nur große Unternehmen direkt betroffen sein sollen, zeigt die Erfahrung, dass die an sie gestellten Anforderungen an die Lieferanten in Form von Code of Conducts oder Regressklauseln direkt weitergeben werden. Die Zulieferer sind jedoch vielfach KMU. Zudem kommt das Gesetz auch noch in einer extrem schwierigen Wirtschaftslage im Zuge der Corona-Pandemie. Unternehmen brauchen Entlastung und Unterstützung, wie im Belastungsmoratorium beschlossen. Daneben sollte die Bundesregierung sich an ihre One-In-One-Out-Vorgabe, wonach im gleichen Maße Bürokratie ab- wie aufgebaut wird, halten.
Kernbotschaft III: Wettbewerbsneutralität bewahren – kein nationaler Alleingang
Das Lieferkettengesetz darf deutsche Unternehmen im europäischen und internationalen Vergleich nicht benachteiligen. Daher ist eine Regelung auf EU-Ebene sinnvoller, noch besser wäre für den internationalen Handel ein internationales Level-Playing-Field. Ebenso muss bei der Umsetzung eines nationalen Gesetzes darauf geachtet werden, dass auch in Deutschland tätige ausländische Unternehmen einbezogen werden.
Das Lieferkettengesetz darf deutsche Unternehmen im europäischen und internationalen Vergleich nicht benachteiligen. Daher ist eine Regelung auf EU-Ebene sinnvoller, noch besser wäre für den internationalen Handel ein internationales Level-Playing-Field. Ebenso muss bei der Umsetzung eines nationalen Gesetzes darauf geachtet werden, dass auch in Deutschland tätige ausländische Unternehmen einbezogen werden.
Kernbotschaft IV: Rechtssicherheit bewahren
Rechtssicherheit setzt eindeutige Begrifflichkeit voraus. Dies gilt insbesondere für Kernbegriffe des Gesetzes wie z. B. „Risikoländer“ und „Risikobranchen“, selbst internationale „Menschenrechte“ - etwa wirtschaftliche und soziale Menschenrechte - sind in weiten Teilen rechtlich unbestimmt und werden international sehr unterschiedlich interpretiert. Es muss zudem einen gesetzlichen Kriterienkatalog geben, der unzweideutig regelt, was Unternehmen im Rahmen der Sorgfaltspflichten konkret tun müssen.
Rechtssicherheit setzt eindeutige Begrifflichkeit voraus. Dies gilt insbesondere für Kernbegriffe des Gesetzes wie z. B. „Risikoländer“ und „Risikobranchen“, selbst internationale „Menschenrechte“ - etwa wirtschaftliche und soziale Menschenrechte - sind in weiten Teilen rechtlich unbestimmt und werden international sehr unterschiedlich interpretiert. Es muss zudem einen gesetzlichen Kriterienkatalog geben, der unzweideutig regelt, was Unternehmen im Rahmen der Sorgfaltspflichten konkret tun müssen.
Die Beteiligung ist abgeschlossen. Ihre Rückmeldungen fließen in die nächste IHK Vollversammlung ein.