Steuerhebesätze
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Die sogenannten Steuerhebesätze sind im Gemeindesteuerrecht zur Ermittlung der Steuerschuld verankert. Sie sind bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer vorgesehen. Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden in den Haushaltssatzungen der Kommunen für ein Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) festgelegt.
Die Kommunen sind dazu angehalten, ihre Haushaltssatzungen bis Juni des laufenden Jahres zu verabschieden. Die Hebesätze treten dann jeweils zum 1. Januar eines Jahres in Kraft und können sich, je nach Satzungsbeschuss, auch rückwirkend im Kalenderjahr ändern.
Einen Vergleich der Brandenburger Städte und Gemeinden finden Sie auf der Seite Statistik Berlin Brandenburg.
Auf der Webseite der DIHK finden Sie eine Auswahl der Steuerhebesätze in Deutschland (über 20.000 Einwohner).