Mauterhöhung - Steuererhöhung durch die Hintertür
Starke Mehrbelastung für die Gesellschaft
Der 1. Dezember 2023 ist der Stichtag für die Verschärfung der LKW-Maut. Diese Kosten belasten die gesamte Wirtschaft.
Eine zusätzliche Mautkomponente verteuert die Mautkosten für die Unternehmen um bis zu 83 Prozent. Das bedeutet deutschlandweit eine Mehrbelastung des Verkehrsgewerbes und der Gesellschaft um 7,62 Milliarden Euro im Jahr.
© IHK Ostbrandenburg/JG
Alternative Verkehrsträger fehlen
Die IHK Ostbrandenburg sieht die beabsichtigte Lenkungswirkung der Maut sehr kritisch, denn sie kann nicht wirksam werden, weil alternative Verkehrsträger für die Menge der Güter nicht zur Verfügung stehen.
Die CO₂-Klausel gehört deshalb ausgesetzt und reformiert bis technologisch ausgereifte und bezahlbare Alternativen verfügbar sind. Die Verkehrsbranche ist für die Wirtschaft in Brandenburg als Flächenland mit weiten Wegen existenziell. Zusätzliche Kosten wie die Mauterhöhung verschärfen den Wettbewerb und werden zu Insolvenzen führen.
Die CO₂-Klausel gehört deshalb ausgesetzt und reformiert bis technologisch ausgereifte und bezahlbare Alternativen verfügbar sind. Die Verkehrsbranche ist für die Wirtschaft in Brandenburg als Flächenland mit weiten Wegen existenziell. Zusätzliche Kosten wie die Mauterhöhung verschärfen den Wettbewerb und werden zu Insolvenzen führen.
Die IHK-Position zur Maut
Im Positionspapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB) “Mauterhöhung ab 1. Dezember 2023– erhebliche Mehrbelastung für das Verkehrsgewerbe und Steuererhöhung durch die Hintertür“ fordern die Brandenburger IHKs unter anderem:
- Eine Doppelbelastung der Verkehrsbranche wegen der ohnehin steigenden CO₂-Kosten auf Kraftstoffe ab 2024 ist zu vermeiden.
- Die Einnahmen aus der Maut müssen ausschließlich dem Verkehrsbereich zugutekommen und nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen.
- Die Erhöhung der Maut soll nicht im laufenden Kalenderjahr erfolgen, weil in der Verkehrsbranche in der Regel langfristige Verträge geschlossen werden.
- Auszuschließen ist, dass die Mauterhöhung die Regionalverkehre verteuert und somit regionale Produzenten benachteiligt werden, die die Kostensteigerung nicht über die Menge abfedern können.
Die Industrie- und Handelskammern in Brandenburg drängen auf eine rasche Entlastung der betroffenen Unternehmen, um deren Leistungen nicht zu gefährden und die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Die Ausweitung der Mautpflicht am 1. Juli 2024 für Kfz über 3,5 Tonnen
Ab 1. Juli 2024 wird in Deutschland die Maut für Fahrzeuge für Fahrzeuge über als 3,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen und Autobahnen eingeführt. Dies betrifft viele KMU aus dem Transportgewerbe, aber auch in Branchen wie Messebau, Hausmeisterdienste oder Gartenbau.
Wie hoch die Mautgebühren ausfallen, die damit auf die betroffenen Betriebe zukommen, lässt sich nicht pauschal sagen. Klar ist jedoch, dass insbesondere kleinere Betriebe mit erheblichen Mehrkosten konfrontiert sein werden.
Bisher galt in Deutschland die, zum 1. Dezember 2023 deutlich erhöhte, Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Nun sind auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Nur Fahrzeuge mit genau 3,5 Tonnen – oder weniger – sind weiterhin von der Maut befreit. Fahrzeugkombinationen, also wenn zum Beispiel ein Anhänger angehängt wird, sind nur dann mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Insgesamt wird mit rund 300.000 Fahrzeugen gerechnet, die ab Juli neu mautpflichtig werden.
Die Höhe der Maut hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa von der Länge der zurückgelegten Strecke oder der Schadstoffklasse. Emissionsfreie Fahrzeuge sind vorerst von der Mautpflicht befreit. Erfasst werden kann die Maut mithilfe einer für diesen Zweck eingebauten On-Board-Unit (OBU), oder aber jede einzelne Fahrt wird manuell eingebucht. Die Mehreinnahmen durch die Maut sollen der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur dienen und vor allem für den Ausbau des Schienennetzes genutzt werden.
Ausgenommen von der Mautpflicht sind Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Gewerbe. Dass eine Fahrt unter diese Handwerkerausnahme fällt, ist bei einer Mautkontrolle nachzuweisen. Dazu müssen beispielsweise die Handwerks-/Gewerbekarte, eine Kopie der Gewerbeanmeldung, ein Lieferschein oder Kundenaufträge vorgelegt werden.
Die DIHK setzt sich derzeit bei der Bundesregierung dafür ein, dass weitere Gewerbe unter die Ausnahmeregelung fallen. Gleichwohl sollten sich die betroffenen Unternehmen jetzt auf die Gesetzesänderung einstellen. Das bedeutet u.a. sich um den Einbau der Geräte zur Mauterfassung und die Registrierung der Fahrzeuge zu kümmern. Wichtig ist ebenfalls, dass die betroffenen Unternehmen ihre Kalkulation überdenken und die aus der Mautpflicht resultierenden Mehrkosten gegenüber ihren Kunden erläutern.
Auf der Website von Toll Collect werden viele Detailfragen rund um die Maut-Praxis beantwortet. Dort findend sich auch eine Liste mit rund 1.300 Servicewerkstätten, wo Termine für den Einbau einer OBU vereinbaren werden können.
Die Liste der Gewerbe, die von der Mautpflicht für Kfz über 3,5 Tonnen ausgenommen sind.