"Energieeffizienz in der Wirtschaft": Förderrichtlinie erneuert

Seit 01. August 2024 können Unternehmen für Energie- und Ressourceneffizienzprojekte die neu gefasste Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft nutzen.
Ziel der Zuschussförderung ist es, Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland durch private und kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige zu unterstützen.
Die einzelnen Fördermöglichkeiten sind in vier Module aufgeteilt. Nachfolgend werden einige Beispiele aufgezeigt. Die BAFA hat ein Merkblatt, die Anlagen zum Merkblatt, ein Infoblatt CO2-Faktoren und das Glossar auf der BAFA-Interentseite aktualisiert.

Modul 1: Querschnitttechnologien (Einzelmaßnahmen)

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
  • Ventilatoren für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung,
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus einem wärmeführenden Abwasser- oder Prozesswasserstrom,
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen,
  • Frequenzumrichter.

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung,
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden.
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie,
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
  • KWK-Anlagen durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware

  • Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen und dessen Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • Erwerb und Installation von Energiemanagementsoftware sowie die Schulung des Personals durch Dritte
  • Verkabelung der geförderten Technologien und die Erstellung eines Messkonzepts durch einen externen Dritten

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Verstromung von Abwärme
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden;
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung;
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess wie z. B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen oder die Vermeidung von Produktionsabfällen.

Modul 5: Transformationspläne

Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Transformationsplans gehört u. a. ein Katalog mit konkreten unternehmensspezifischen Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgas-Emissionen deutlich gesenkt werden können.
Förderwettbewerb über VDI/VDE Innovation + Technik GmbH: www.wettbewerb-energieeffizienz.de

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Ziel ist der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.
Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt 33 %.

Die investiven Maßnahmen müssen kompatibel mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 sein und dürfen keine Lock-In-Effekte in Bezug auf fossile Technologien bedeuten.