Aufgaben und Organisation
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg besteht aus mindestens 50 und höchstens 55 ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Mitglieder der Vollversammlung sind Vertreter aus der IHK zugehörigen Unternehmen. Sie werden als Person gewählt, können sich also in ihrer Amtsausübung nicht vertreten lassen. Die Wahlordnung der IHK Ostbrandenburg regelt die Wahl der Mitglieder sowie Dauer und vorzeitige Beendigung des Amtes.
Die Vollversammlung wird für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt. Sie trifft sich je nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich. Den Vorsitz der Vollversammlung führt der Präsident. Ist er verhindert, vertritt ihn der von ihm beauftragte Vizepräsident.
Aufgabe der Vollversammlung ist es, die Schwerpunkte der IHK-Aktivitäten festzulegen und über Fragen zu entscheiden, die für die gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. So obliegen unter anderem folgende Punkte der Beschlussfassung der IHK-Vollversammlung:
- Wahl-, Beitrags-, Sonderbeitrags- und Gebührenordnungen
- Haushalts-, Kassen- und Rechnungslegungsordnung
- Feststellen des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung
- Entlasten des Präsidiums und des Hauptgeschäftsführers
- Wahl des Präsidenten und der Präsidiumsmitglieder
- Wahl von zwei Rechnungsprüfern
- Bestellen des Hauptgeschäftsführers
- Einrichten und Auflösen von IHK-Geschäftsstellen
- Erlassen von Vorschriften zur Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
- Ehrenmitgliedschaften
Nähere Informationen zur Vollversammlung sind in der Satzung der IHK Ostbrandenburg zu finden.
Sitzungstermine 2024:
26. November 2024
26. November 2024