Produktsicherheit in der EU

Es gibt keine Produkte auf dem europäischen Markt, für die nicht mindestens ein Gesetz gilt. Die geltenden Gesetze für die eigenen Produkte zu kennen, gehört zu den grundlegenden Unternehmerpflichten.​
Wenn ein Produkt im Unternehmen hergestellt wird, mit Menschen zu tun hat und/oder auf den Markt kommt, um dort mit Menschen in Kontakt zu kommen, greift der Gesetzgeber mit dem Produktsicherheitsrecht ein.
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In dieser komplexen Struktur ist es wichtig, dass jeder Marktteilnehmer über seine Verantwortung und seine Aufgaben Bescheid weiß.
Jeder Bereitsteller eines Produktes muss sich die Frage stellen:
Welche rechtlichen Grundlagen werden gelten, wenn ich ein (un)fertiges Produkt auf einen konkreten Markt bringe?
In der EU gilt dafür das Produktsicherheitsrecht, das alle Risiken abdeckt, die nicht durch spezielle Richtlinien und Normen erfasst werden.
Ein Bereitsteller kann sowohl der:
  • Hersteller,
  • Einführer (Import aus Drittstaaten),
  • Händler (Vertrieb innerhalb der EU),
  • Fulfilment-Dienstleister (Lagerung und Versand für andere Unternehmen)
  • Monteur (Zusammenfügen zu einem neuen Produkt und auf den Markt bringen) oder
  • deren Bevollmächtigte sein.
Selbst Endbenutzer können Bereitsteller werden, wenn sie ein gebrauchtes Produkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit wieder auf den Markt bringen.
Richtlinien und Normen sind Orientierungen für die Bereitsteller von Produkten. Es darf vermutet werden, dass damit die jeweiligen Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften in der EU erfüllt werden. Es ist jeweils zu prüfen, ob die geltenden EU-Vorschriften in den einzelnen Nationalstaaten direkt oder mit der Umsetzung in eine nationale Regelung wirken. Im Mai 2023 hat die EU die neue Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation-GPSR) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird die Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG am 13.12.2024 ablösen und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft treten. Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2023/988 soll gewährleisten, dass auch weiterhin nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Aufgrund der steigenden Digitalisierung und des steigenden Absatzes von Produkten über den Onlinehandel wurden im Vergleich zur Richtline 2001/95/EG zusätzliche Anforderungen in die neue Verordnung 2023/988 aufgenommen. Für einen Überblick zu den Regelungen der GPSR verweisen wir auf die Ausführungen unserer Kollegen der IHK Region Stuttgart.
In Deutschland sind nacheinander folgende Schritte bei Produkteinführungen zu beachten, die im nachfolgenden Punkt Produkteinführung stichwortartig angegeben sind.

In diesem Informationsportal der IHKs in Baden-Württemberg, wurden alle Informationen rund um die Produktentwicklung in der EU zusammengetragen. Hier werden auch Hinweise zum Thema Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung gegeben.
Bei allen Fragen rund um diese Themen stehen wir unseren Mitgliedsunternehmen unter den angegebenen Kontaktdaten gern zur Verfügung.