Prüfungsinformation: Prüfung zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter
Die Rechtsgrundlagen der Prüfung sind: §§ 19 Absatz 2 Nr. 6, 26a WEG; § 1 ZertVerwV; Prüfungsordnung
Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie auf unserer Website.
Die Prüfung umfasst die in § 1 ZertVerwV aufgeführten Sachgebiete. Diese sind noch einmal detailliert im Rahmenplan beschrieben. Es handelt sich um folgende Sachgebiete.
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft (Grundkenntnisse),
- Wohnungseigentumsgesetz (vertiefte Kenntnisse),
- Kaufmännische Grundlagen (vertiefte Kenntnisse),
- Technische Grundlagen (vertiefte Kenntnisse)Ablauf der Prüfung
1. Ablauf der Prüfung
Die Prüfung ist in einen schriftlichen und in einen mündlichen Prüfungsteil gegliedert. Die Prüfungssprache ist deutsch.
1.1 Identifikationsnachweis
Die schriftliche Prüfung findet EDV-gestützt am Bildschirm statt. Zum Prüfungstermin bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mit, z.B. Personalausweis, Reisepass. Nicht ausreichend zur Legitimation sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen, Duldungsbescheinigungen etc.
1.2 Schriftliche Prüfung
Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten ohne Pause. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass ein Prüfling bei versuchter oder vollendeter Täuschungshandlung, bei Einsatz eines unzulässigen Hilfsmittels sowie bei erheblicher Störung der Prüfung zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter von der Prüfung ausgeschlossen werden kann und die Prüfung als nicht bestanden gewertet wird.
Die Prüfungsfragen des schriftlichen Prüfungsteils werden als Multiple-Choice-Aufgaben gestellt. Bitte beachten Sie bei jeder Aufgabe die Fragestellung und wie viele Antworten möglich sind. Nur wenn alle möglichen Antworten richtig sind, ist die gesamte Aufgabe richtig!
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus 4 Prüfungsteilen und gilt als bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil mindestens 50% der erreichbaren Punkte erzielt wurden. Liegt das Ergebnis der schriftlichen Prüfung in einem Prüfungsteil unter 50%, so gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden. Die schriftliche Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. Handys, Smartwatches sowie jegliche Kommunikationsgeräte sind auszuschalten und während der Prüfung nicht erlaubt.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt unter dem Punkt “weitere Informationen” auf folgender IHK-Seite.
1.3 Mündliche Prüfung
Die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Webseite. Detaillierte Informationen, wie der Raum und die Uhrzeit für Ihre Prüfung werden Ihnen nach erfolgreichem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils durch eine separate Einladung per E-Mail und/ oder Post bekannt gegeben.
Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Der mündliche Prüfungsteil kann innerhalb von zwei Jahren beliebig oft wiederholt werden. Der schriftliche Teil wird während eines Zeitraums von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, angerechnet, sofern sich der Prüfling innerhalb dieses Zeitraums zur Wiederholung des mündlichen Prüfungsteils anmeldet und diesen ablegt.
Im mündlichen Prüfungsteil soll die Prüfungszeit für jeden Prüfling mindestens 15 Minuten betragen. Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens 50% der erreichbaren Punkte erzielt wurden.
Die Prüfung gilt insgesamt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile, mündlich und schriftlich, erfolgreich absolviert wurden. Sie bekommen dann im Anschluss ein Zertifikat überreicht.
2. Rücktritt von der Prüfung
Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte schriftlich (per E-Mail oder Post) von der Prüfung ab. Bis zum Anmeldeschluss ist das ohne Gebühr möglich. Nach Ablauf der Anmeldefrist gelten folgende Rücktrittsregelungen:
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr nach 10.3.1 (Vollprüfung, schriftlich und mündlich) oder 10.3.2 (Teilprüfung oder Wiederholungsprüfung, nur praktischer Teil) der Gebührenordnung der IHK Ostbrandenburg auf 50%. Anderweitig fallen 100% der jeweiligen Gebühr an.
3. Prüfungsergebnisse
Das Ergebnis der schriftlichen PC-Prüfung wird Ihnen im Nachgang der Prüfung schriftlich (per E-Mail oder Post) mitgeteilt. Im Anschluss an den mündlichen Prüfungsteil wird Ihnen das Gesamtergebnis durch die Prüfer und Prüferinnen mitgeteilt. Das Zertifikat wird Ihnen sofort nach bestandener Prüfung ausgehändigt. Bei Nichtbestehen erhalten Sie zeitnah einen Bescheid per Post.
4. Akteneinsicht
Die Prüfungsaufgaben unterliegen strengen Geheimhaltungsrichtlinien. Zweck der Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen ist die Geltendmachung bzw. Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen, d.h. der Begründung Ihres Widerspruchs bzw. Ihrer Klage, nicht die Prüfungsvorbereitung. Sie können die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen bei der IHK Ostbrandenburg bis zum Ende der Rechtsmittelfrist (i.d.R. innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses) schriftlich per Mail an bennewitz@ihk-ostbrandenburg.de beantragen. Die Einsicht kann nur vor Ort in den Räumlichkeiten der IHK Ostbrandenburg erfolgen.
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Stand 16.01.2024
Stand 16.01.2024