Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Der DIHK e.V. ist zum 1. Januar 2023 per Gesetz in die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) umgewandelt worden. Dabei hat sich die Rechtsform geändert: vom privatrechtlich organisierten eingetragenen Verein (e.V.) in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre gesetzlichen Mitglieder sind die 79 IHKs.
Alle deutschen Unternehmen im Inland - ausgenommen Handwerksbetriebe, freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe - sind per Gesetz Mitglied einer Industrie- und Handelskammer. Folglich spricht die Deutsche Industrie- und Handelskammer für über drei Millionen Unternehmen. Mitglied in der Kammerorganisation sind Unternehmen aller Größen und Branchen: der internationale Konzern ebenso wie das mittelständische Inhaber-Unternehmen. Das verleiht der DIHK als Spitzenorganisation hohes politisches Gewicht. Sie ist nicht die Vertretung einer bestimmten Gruppe von Unternehmern, sondern Repräsentantin der gesamten gewerblichen Wirtschaft Deutschlands.
Die DIHK koordiniert und fördert das weltweite Netzwerk der deutschen Außenhandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft als Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland. Sitz der DIHK ist im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin.
Die IHKs vertreten das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber den Kommunen, Landesregierungen, regionalen staatlichen Stellen und durch die DIHK gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission. Der Staat hat den IHKs eine Reihe von Aufgaben übertragen, die er selbst erfüllen müsste, gäbe es die IHKs nicht. So kommt es, dass die IHKs heute Ursprungszeugnisse und Carnets ausstellen, Prüfungen bei der Berufsbildung abnehmen oder Sachverständige vereidigen, gutachterliche Tätigkeiten für die staatlichen Verwaltungen und für die Gerichte durchführen, bei der Bestellung von Handelsrichtern mitwirken, ebenso bei den Handelsregistereintragungen. Auch gewerblich notwendige Erlaubnisse und Registrierungen wie zum Beispiel im Versicherungsbereich werden direkt bei der jeweiligen IHK erteilt. Die IHKs sichern darüber hinaus eine "Grundversorgung" mit notwendigen Wirtschaftsinformationen für die ihnen zugehörigen Unternehmen.
Die IHKs sind eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften; andererseits aber dennoch keine klassischen Behörden. Sie sind eine Einrichtung der Wirtschaft und wichtigster Interessenvertreter der gesamten gewerbetreibenden Unternehmen in ihrer Region. Sie nehmen nicht nur öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr, sondern stehen ihren Mitgliedsunternehmen auch als direkte Berater oder sachkundige Makler in vielen lokalen, regionalen und überregionalen Angelegenheiten der Wirtschaft zur Verfügung oder aber über die DIHK auch auf Bundesebene und über internationale Organisationen.
Der Aufbau der IHKs ist demokratisch: Die Mitglieder der regionalen IHK wählen die Vollversammlung als ihr Unternehmensparlament. Bei der Wahl hat jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, gleiches Stimmrecht. Die Vollversammlung ihrerseits wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten und das Präsidium, und sie bestellt den Hauptgeschäftsführer.
Wichtiger Hinweis: Der Rechtsformwechsel hat keine Auswirkungen auf die Mitgliedsunternehmen der IHKs. Wir warnen dringend vor etwaigen irreführenden E-Mails oder Schreiben, die Unternehmen zu einer Neu-Registrierung, Datenaktualisierung o.ä. auffordern.
Stand Februar 2023