Bundesmeldegesetz

Jeder Beherbergungsbetrieb in Deutschland ist dazu verpflichtet, für jeden Gast einen Meldeschein nach § 29,30 Bundesmeldegesetz auszufüllen. Seit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wurden die derzeit geltenden Landesmeldegesetze sowie das Melderechtsrahmengesetz außer Kraft gesetzt. Es entfällt die bislang bestehende Notwendigkeit, den Meldeschein in Beherbergungsbetrieben komplett handschriftlich auszufüllen.

Der Meldeschein

Es ist erlaubt, den Meldeschein mit Kundendaten auszudrucken und dem Gast vorausgefüllt zur Verfügung zu stellen. Der Gast bleibt weiterhin gesetzlich verpflichtet, den Meldeschein zumindest handschriftlich zu unterschreiben. Die Aufbewahrungsfristen werden bundeseinheitlich auf ein Jahr nach Ankunft des Gastes festgesetzt.
Für das Beherbergungswesen gelten besondere Meldescheine, die gemäß § 30 Bundesmeldegesetz ausschließlich Daten zum Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise, Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten, Anschrift, Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit sowie Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen. Beabsichtigen Beherberungsbetreiber andere Daten wie zum Beispiel die Emailadresse zu erheben, muss der richtige Umgang gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährleistet sein. Der Meldeschein muss den Vorgaben der DSGVO entsprechen und die gemachten Angaben müssen rechtskonform verwendet werden.
Zum Zwecke der „Erhebung von Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen“ dürfen durch Landesrecht weitere Daten auf den Meldescheinen erhoben werden.

Der digitale Meldeschein

Mit Verabschiedung des dritten Bürokratieentlastungsgesetz können seit dem 1.1.2020 elektronische Meldescheine verwendet werden. Eine zusätzliche Authentifizierung durch den Gast ist notwendig.
Für den Identitätsnachweis stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:
  1. Chip der EID auslesen: Für das Auslesen des Chips auf neuen Personalausweisen (seit 2017) wird ein entsprechendes Kartenlesegerät und eine AusweisApp vor Ort benötigt. Zudem muss der Gast seine eID-PIN zur Hand haben.
  2. Online-Ausweisfunktion des Personalausweises: Zustimmung des Gastes über einen Online-Dienst zum Identifizierungsprozess, Auslesen des Personalausweises über ein Kartenlesegerät oder App, eID-PIN wird benötigt
  3. Kreditkarte: Strong Customer Authentication gemäß der neuen PSD2 (Zahlungsrichtlinie): zwei von drei Elemente müssen vorliegen, d.h. Kenntnis von Passwort oder PIN, Besitz eines Smartphones für die Zusendung einer Authentifizierungs-PIN, Fingerabdruck
Der digitale Meldeschein ersetzt vollwertig den bisher in Papierform vorliegenden Meldeschein. Er leistet einen wichtigen Beitrag für einen kontaktlosen Check-in.
Im März 2024 wurde der Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Dieses beinhaltet die Abschaffung der Besonderen Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige. Im Herbst 2024 sind der Abschluss der Beratungen und Beschlüsse im Bundestag zu erwarten.
Weitere Informationen:
DIHK – Weg mit dem Meldezettel
DTV – FAQ zur Abschaffung des Besonderen Meldescheins

Die Beherbergungsmeldedatenverordnung

Mit der am 17.6.2020 vom Bundesinnenministerium erlassenen Rechtsverordnung tritt nun Rechtssicherheit zum Prozedere und zur Schnittstellenausführung ein. Die BeherbergungsmeldedatenVO regelt die technischen Anforderungen, insbesondere das einzuhaltende Datenformat, sowie das elektronische Identifizierungsverfahren.