Betriebliche Gesundheitsförderung
Unternehmer investieren in betriebliche Gesundheitsförderung, damit ihre Mitarbeiter fit bleiben und Krankheitsrisiken verringert werden. Rückenschule, Ernährungsberatung, Stressbewältigungskurse oder Angebote zur Rauchentwöhnung gehören zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
So bleiben 600 Euro steuerfrei
Bietet der Arbeitgeber solche Maßnahmen zusätzlich zum Gehalt an, können nach § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) pro Jahr bis zu 600 Euro steuerfrei bleiben. Der Arbeitnehmer zahlt darauf keine Lohnsteuer. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls und zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge dafür.
Kurse müssen zum Teil zertifiziert sein
Zertifizierte Kurse sind steuerfrei. Andere Kurse und Maßnahmen sind unter bestimmten Umständen ebenfalls steuerfrei, Unternehmer müssen das vorab aber prüfen und entsprechende Dokumente zum Lohnkonto hinzufügen.
Zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören keine Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios, keine Massagen oder Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen. Hier kann der Arbeitgeber aber selbst entscheiden, ob er die Beträge den Mitarbeitern spendiert oder stützt.
Weitere Informationen auf der Webseite des Bundesministerium für Gesundheit.