Sachverständige der Land- Forst- und Fischereiwirtschaft
Seit dem 21. Januar 2022 sind die drei Industrie- und Handelskammern in Brandenburg (IHKs) auch für die öffentliche Bestellung und Vereidigung der aktuell 39 Sachverständigen im Bereich der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zuständig. Bis zu diesem Zeitpunkt oblag diese Aufgabe dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) des Landes Brandenburg. Daher behalten auch alle vom LELF vorgenommenen öffentlichen Bestellungen zunächst weiterhin ihre Gültigkeit.
Jedoch sind die IHKs jetzt für alle neuen Anträge, Auskünfte oder auch Beschwerden und von und zu den in ihrem Kammerbezirk ansässigen Sachverständigen zuständig.
Da die öffentliche Bestellung auch dieser Sachverständigen weiterhin nach § 36 Gewerbeordnung (GewO) erfolgt, gibt es auch keine wesentliche Änderung der Ausgestaltung des Bestellungsverfahrens.
Hinweise und Details sowie Arbeitsmaterialien zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung sowie eine Übersicht der Sachgebiete finden Sie in der Broschüre “Sachverständige im Agrarbereich” des Verbandes der Landwirtschaftskammern. Die PDF-Datei der Broschüre ist abrufbar unter "Weitere Informationen".
Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter den angegebenen Kontaktdaten. Wir freuen uns auf Sie!