Messeförderung für Brandenburger Unternehmen
Das Land Brandenburg hat Programme zur Messeförderung aufgelegt.
Dabei handelt es sich folgende Fördermöglichkeiten:
Dabei handelt es sich folgende Fördermöglichkeiten:
Markterschließungsrichtlinie (MER) 2023
Ziel des Programms ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Anbahnung internationaler und grenzüberschreitender Kooperationen und die Öffnung neuer Absatzmärkte im In- und Ausland durch Gemeinschaftsprojekte zur Markterschließung sowie die Vernetzung der Unternehmen zum Ausgleich struktureller Wettbewerbsnachteile durch:- Gemeinschaftsprojekte auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtungs- Unternehmensreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Brandenburg- Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland- Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland- Digitale oder hybride Formate der aufgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen.
Markterschließung durch KMU (GRW-Markt-International)
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der internationalen Ausrichtung, insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten.
Gefördert werden:
- Aktive Teilnahme insbesondere an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen.
- Aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind.
- Beratungs-/Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind.
Alle detaillierten Hinweise sind bei der ILB nachzulesen.
Brandenburger Unternehmen stehen darüber hinaus noch weitere, bundesweite, Programme zur Messeförderung zur Verfügung.
Messeprogramm junge innovative Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland. Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen.
Die rechtlich selbstständigen jungen innovativen Unternehmen müssen jünger als zehn Jahre sein und ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben. Ihre Produkte, Verfahren und Dienstleistungen müssen neuentwickelt oder wesentlich verbessert werden.
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Messestandbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Auslandsmesseprogramm des Bundes
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützen in Zusammenarbeit mit dem AUMA deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an Messen im Ausland. Die Messen, bei denen eine Beteiligung des Bundes durchgeführt wird, werden im Auslandsmesseprogramm (AMP) zusammengefasst und vom AUMA im Internet veröffentlicht.