Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung IHK"
- Anfahrt:
- 1. Wozu benötigt man die Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler und welche Rechtsvorschriften gelten?
- 2. Wie wird die Sachkunde nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit?
- 3. Was kostet die Prüfung?
- 4. Welche Termine werden angeboten?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?
- 7. Wie läuft die Prüfung ab?
- 8. Wie sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?
- 9. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?
- 10. Wo erhalte ich Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die IHK-Sachkundeprüfung im Versicherungsbereich abzulegen – vor Ort in Frankfurt (Oder) an bundesweit einheitlichen Prüfterminen. Die schriftliche Prüfung findet donnerstags, die mündliche Prüfung am Freitag statt.
Kostenfreie Parkplätze und günstige Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie in unmittelbarer Nähe der IHK Ostbrandenburg.
Kostenfreie Parkplätze und günstige Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie in unmittelbarer Nähe der IHK Ostbrandenburg.
Anfahrt:
1. Wozu benötigt man die Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler und welche Rechtsvorschriften gelten?
Nachdem das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19.12.2006 am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, trat die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland am 22. Mai 2007 in Kraft. Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. Dies kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung IHK“ erfolgen oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Qualifikation nachgewiesen werden. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.
Ergänzende Dokumente:
- Gewerbeordnung §34d
- Versicherungsvermittlungsverordnung
- Prüfungsordnung SK § 34d (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB)
2. Wie wird die Sachkunde nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit?
- Gemäß § 2 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) durch die IHK Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater
- Gemäß § 2 Absatz 3 VersVermV durch die sogenannte Alte-Hasen-Regelung
- Gemäß § 5 VersVermV durch gleichgestellte Qualifikationen
- Gemäß § 27 VersVermV durch einen vor dem 01.01.2009 erworbenen Abschluss Versicherungsfachmann oder Versicherungsfachfrau des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
- Gemäß § 13 c GewO durch anerkannte ausländische Befähigungsnachweise
Vom praktischen Prüfungsteil sind Personen befreit (§ 4 Absatz 5 VersVermV), die
- eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung haben, oder
- einen Sachkundenachweis erlangt haben nach
- § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung,
- § 34h Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
- § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung.
Weitere Details sind in der Prüfungsordnung für die Durchführung der Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/ -berater der IHK Ostbrandenburg geregelt.
3. Was kostet die Prüfung?
Die Sachkundeprüfung unterliegt dem Gebührentarif der IHK Ostbrandenburg vom 01.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2022.
Nr. | Bezeichnung | Gebühr in Euro |
9.3 | Sachkundeprüfungen | |
9.3.1 | Sachkundeprüfung Vollprüfung (schriftlicher und mündlich/ praktisch) | 340,00 |
9.3.2 | Teilprüfung (nur schriftlicher Teil) | 225,00 |
9.3.3 | Teilprüfung (nur mündlicher Teil) | 190,00 |
9.3.4 | Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr nach 9.3.1, 9.3.2 oder 9.3.3. auf | 70% |
Bitte beachten Sie, dass Sie die Prüfung nur antreten können, wenn die Prüfungsgebühr bis zum Fälligkeitstermin des Gebührenbescheides beglichen wurde.
4. Welche Termine werden angeboten?
Ein genauer Tag und Uhrzeit für die Freischaltung der Prüfungstermine steht nicht fest
(i.d. R. 8 – 10 Wochen).
Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Prüfungs-Anmeldeportal ersichtlich!
(i.d. R. 8 – 10 Wochen).
Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Prüfungs-Anmeldeportal ersichtlich!
Termine 2024
schriftlich | praktisch |
14. März 2024 | 15. März 2024 |
06. Juni 2024 | 07. Juni 2024 |
12. September 2024 | 13. September 2024 |
07. November 2024 | 08. November 2024 |
Termine 2025
schriftlich | praktisch |
09. Januar 2025 | 10. Januar 2025 |
10. April 2025 | 11. April 2025 |
10. Juli 2025 | 11. Juli 2025 |
09. Oktober 2025 | 10. Oktober 2025 |
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Wichtige Hinweise:
Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden. Bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, in der Regel 25 Tage vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich.
Sollten Sie trotz Interesse keinen freien Prüfungsplatz mehr gefunden haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige IHK.
Sie können bei jeder Industrie- und Handelskammer zur Sachkundeprüfung antreten, sofern diese angeboten wird. (Übersicht Termine und IHK-Prüfungsstandorte für die Sachkundeprüfung nach §34d GeWO).
Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden. Bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, in der Regel 25 Tage vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich.
Sollten Sie trotz Interesse keinen freien Prüfungsplatz mehr gefunden haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige IHK.
Sie können bei jeder Industrie- und Handelskammer zur Sachkundeprüfung antreten, sofern diese angeboten wird. (Übersicht Termine und IHK-Prüfungsstandorte für die Sachkundeprüfung nach §34d GeWO).
Die Prüfung kann ohne Sperrfrist beliebig oft wiederholt werden.
Die Online-Anmeldung erfolgt ausschließlich über den Anmeldebereich für die Sachkundeprüfung Versicherungsfachmann/-fachfrau der IHK Ostbrandenburg.
- Bitte fordern Sie erst die Zugangsdaten an.
- Sie erhalten Ihr persönliches Kennwort per Mail, um sich einzuloggen. Sie können sich mit diesem Kennwort auf dem Anmeldeportal jederzeit einloggen und sich für einen freien Termin Ihrer Wahl anmelden.
- Sie erhalten per Mail eine Bestätigung Ihrer Anmeldung.
- Den Bescheid über die Prüfungsgebühren senden wir Ihnen gesondert per Post zu, ca. zwei bis drei Wochen vor Ihrem Prüfungstermin.
- Die schriftliche Einladung zur Prüfung erhalten Sie ebenfalls ca. zwei bis drei Wochen vorher per Post.
Wenn Sie Fragen zur Einladung haben, wenden Sie sich bitte an uns.
6. Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?
Nach der Gebührenordnung der IHK Ostbrandenburg gelten folgende Regelungen:
- Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Prüfung ermäßigt sich die jeweilige Gebühr auf 70%.
- Bei Rücktritt nach 14 Tage vor Beginn der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung fällt ebenfalls die volle Gebühr an.
Die Abmeldung muss schriftlich (zum Beispiel per Post oder E-Mail) erfolgen oder, wenn Sie sich selbst online angemeldet haben, über das Online-Anmeldeportal.
Bitte beachten Sie, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung die Prüfung als "Nicht bestanden" bewertet wird!
7. Wie läuft die Prüfung ab?
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil (160 Minuten) und einem praktischen Prüfungsteil (Rollenspiel; in der Regel 20 Minuten je Prüfling). Die Prüfungssprache ist deutsch. Die Prüfung wird mit “bestanden” oder “nicht bestanden” bewertet. Dafür muss der Prüfling sowohl den schriftlichen als auch den praktischen Prüfungsteil bestehen. Bei Nichtbestehen können die Prüfungen beliebig oft wiederholt werden.
Zum praktischen Prüfungsteil wird nur der Prüfling zugelassen, welcher den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Zur Wiederholung des praktischen Prüfungsteils müssen Sie sich innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils anmelden und diesen abgelegt haben (§ 9 Satz 8 der Prüfungsordnung der IHK Ostbrandenburg).
Bei erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhält der Prüfling eine durch die IHK ausgestellte Bescheinigung.
Grundsätzlich sind drei Arten der Prüfung zu unterscheiden:
- Vollprüfung, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil umfasst
- Teilprüfung, die nur den schriftlichen Prüfungsteil umfasst
- Wiederholung praktischer Prüfungsteil, die nur den praktischen Prüfungsteil umfasst
Detaillierte Informationen zum Prüfungsablauf des schriftlichen und praktischen Prüfungsteils: Prüfungsablauf Versicherungsvermittler
8. Wie sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?
Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung sind in der Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 Satz 2) der Versicherungsvermittlungsverordnung geregelt. Die Sachkundeprüfung umfasst insbesondere den zielgruppenspezifischen Bedarf, die Angebotsformen, den Leistungsumfang, den Versicherungsfall sowie die rechtlichen Grundlagen und marktüblichen allgemeinen Versicherungsbedingungen.
9. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Hier finden Sie eine Übersicht der Anbieter von Vorbereitungskursen.
Das Bedingungswerk „Proximus 5“ dient als Grundlage zur Prüfungsvorbereitung, ist aber kein zulässiges Hilfsmittel in der Prüfung. Im Rahmen der Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau Versicherungsvermittlung IHK" werden die Prüfungsfragen seit 1. Juli 2019 auf Grundlage von Proximus 5 gestellt.
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenplan zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als „Navigationssystem” dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in den beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen. Ab dem 01.07.2023 ist der Rahmenplan in der 6. Auflage prüfungsrelevant.
Ergänzende Informationen/ Unterlagen zur Prüfung:
- Prüfungsrelevante Werte Sozialversicherung (gültig ab 01.01.2024)
- Rahmenlehrplan mit Lernzielen für die Sachkundeprüfung
- Demoversion PC-Prüfung - schriftlicher Prüfungsteil
- Fallvorgaben zum praktischen Prüfungsteil
- Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil
10. Wo erhalte ich Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren?
Ausführliche Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren bei der IHK Ostbrandenburg. (Selbstständig als Versicherungsvermittler- oder berater)
Stand 06/2024