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Für alle Tätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung für die Ausübung.
Laut Gesetz müssen Beschäftigte des Bewachungsgewerbes bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier sind alle Informationen zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe zusammengestellt.