IHK-Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr
Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen neben der Vorlage von Ursprungszeugnissen weitere Handelsdokumente, die von den zuständigen Stellen in den Exportländern ausgestellt beziehungsweise bescheinigt sein müssen.
In einigen Fällen ist zusätzlich die Legalisierung der bescheinigten Handelsdokumente durch eine konsularische Vertretung des jeweiligen Bestimmungslandes im Exportland erforderlich.
Insbesondere bei folgenden Dokumenten wird häufig zusätzlich zum Ursprungszeugnis eine Bescheinigung und Legalisierung verlangt:
Insbesondere bei folgenden Dokumenten wird häufig zusätzlich zum Ursprungszeugnis eine Bescheinigung und Legalisierung verlangt:
- Firmenerklärungen auf der Rückseite von Ursprungszeugnissen
- Herstellererklärungen
- Handelsrechnungen
- Frachtrechnungen
- Preislisten
- Packlisten
- Inspektionszertifikate
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern zuständig für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, sofern nicht spezielle Rechtsvorschriften diese Aufgaben anderen Stellen zuweisen.