Änderung der EU-Schwellenwerte

Die Europäische Kommission prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob die Schwellenwerte anzupassen sind. Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission zum 01.01.2024 erhöht.
EU-Schwellenwerte seit dem 1. Januar 2024:
  • 5.538.000 € für Bauleistungen (bisher 5.382.000 €)
  • 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber (bisher 215.000 €)
  • 5.538.000 € für Konzessionen (bisher 5.382.000 €)
  • 143.000 € für Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörde (bisher 140.000 €)
  • 443.000 € für Liefer- und Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber, Obere und oberste Bundesbehörde (bisher 431.000 €)
  • 443.000 € Liefer- und Dienstleistungen – Verteidigung/Sicherheit, Obere und oberste Bundesbehörde (bisher 431.000 €)
  • 750.000 € Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber (bisher 750.000 €)*
  • 1.000.000 € Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber (bisher 1.000.000 €)*
* Eine Anpassung der Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht. Sie betragen unverändert EUR 750.000 für öffentliche Auftraggeber und EUR 1.000.000 für Sektorenauftraggeber.
Die neuen Werte wurden im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben (Verordnungen (EU) 2023/2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 vom 15.11.2023).
Ansprechpartner ist die Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V., Geschäftsführerin Petra Bachmann, Tel: 0331 95 12 90 95, E-Mail: petra.bachmann@abst-brandenburg.de