Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg
Am 10. November 2022 trat die neue Weiterbildungsrichtlinie 2022 in Kraft. Diese gilt bis zum 30. Juni 2027 .
Die Richtlinie umfasst vier Fördertatbestände:
- Bildungsscheck für Beschäftigte
- Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen
- Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
- Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
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Praktische Hilfe bei Förderfragen:
Bildungsinteressierte erhalten mit der bewährten Praxishilfe „Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung“ einen Überblick über aktuelle Förderprogramme des Landes Brandenburg, des Bundes und der Europäischen Union. Mehr als 50 Förderungen für teilweise sehr unterschiedliche Weiterbildungsthemen und Zielgruppen wurden übersichtlich zusammengestellt – so auch zur überarbeiteten Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie. Beschäftigte, Unternehmen und Arbeitsuchende finden mit dem Ratgeber schnell und unkompliziert ihr passendes Programm. Die Broschüre ist online verfügbar und kann in der gedruckten Fassung kostenfrei über das Team Weiterbildung Brandenburg der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) bezogen werden.
Bildungsinteressierte erhalten mit der bewährten Praxishilfe „Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung“ einen Überblick über aktuelle Förderprogramme des Landes Brandenburg, des Bundes und der Europäischen Union. Mehr als 50 Förderungen für teilweise sehr unterschiedliche Weiterbildungsthemen und Zielgruppen wurden übersichtlich zusammengestellt – so auch zur überarbeiteten Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie. Beschäftigte, Unternehmen und Arbeitsuchende finden mit dem Ratgeber schnell und unkompliziert ihr passendes Programm. Die Broschüre ist online verfügbar und kann in der gedruckten Fassung kostenfrei über das Team Weiterbildung Brandenburg der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) bezogen werden.