Merkblatt für den Prüfungsteil "Baubetrieb" insbesondere zur Projektarbeit und zum Fachgespräch
Entsprechend der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin PolierPrV 2012 § 4 muss mit dem Prüfungsteil „Baubetrieb“ die Befähigung nachgewiesen werden, Prozesse zur Einrichtung einer Baustelle sowie während der Bauausführung zu steuern. Die Verordnung PolierPrV 2012 ist bindend.
Mit der Erstellung der praxisrelevanten Projektarbeit soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass komplexe Problemstellungen der Arbeit eines Poliers erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden können. Die Dokumentation ist die Grundlage für die Präsentation und das Fachgespräch. Zwischen dem Tag des Beratungs- bzw. Zielvereinbarungsgespräches und dem Abgabetermin der Dokumentation darf längstens ein Zeitraum von 30 Kalendertagen liegen.
Prüfungsprozedere
Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin reicht einen Vorschlag zu einem Projekt aus der Berufspraxis eines Geprüften Poliers ein (praxisbezogene Baumaßnahme oder Teil einer Baumaßnahme). In dem folgenden Zielvereinbarungsgespräch werden die Inhalte, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation besprochen. Voraussetzung für die Zulassung zur Präsentation und anschließendem Fachgespräch ist die Übereinstimmung der Projektarbeit mit der Zielvereinbarung. Entspricht die Projektarbeit nicht der Zielvereinbarung, so erfolgt keine Bewertung der Dokumentation. Die IHK Ostbrandenburg behält sich vor, die Projektarbeiten des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin auf Plagiate zu prüfen.
Themenauswahl /Projektvorschlag
Aus dem eingereichten Themenvorschlag müssen die Tätigkeiten eines Gepr. Poliers auf der Baustelle erkennbar sein. Ziel und Ergebnis der Baumaßnahme sollen deutlich werden. Die Baumaßnahme muss aus baubetrieblicher Sicht des Poliers dargestellt werden. Sollte sich die Baustelle im Ausland befinden, muss die Projektarbeit unter den Bedingungen des gültigen deutschen Rechtes (DIN usw.) beschrieben werden.
Dokumentation
Die schriftliche Projektarbeit kann folgende Bestandteile aufweisen:
- Allgemeine Projektbeschreibung –bauliche Voraussetzungen, Lagebesonderheiten usw.
- ausführliche Dokumentation des Baufortschrittes insbesondere Besonderheiten, Arbeits-, Maschinen-und Personalplanung (Bauablaufplanung)
- Angewandte Bautechnik, verwendete Baustoffe
- Material-und Kostenbetrachtungen (Leistungsverzeichnis, Kostenschätzung, Nachkalkulation oder ähnliches)
- Aspekte des Einhaltens gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen (keine Liste)
- Sicherstellen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt-und Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit (Gefährdungsbeurteilung)
- Beurteilung betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge
- Zeichnungen: Lage, Überblick, Details
Es muss ein Projekt sein bei denen der/ die Bearbeiter/in in aktiver Rolle mitgearbeitet hat oder mitarbeiten wird. Es soll kein Erfahrungsbericht anderer Personen sein. Der Satzbau ist klar, logisch und verständlich zu gestalten. Wiederholungen sind zu vermeiden. Rechtschreibung und Zeichensetzung sind korrekt anzuwenden.
Abgabeform der Projektarbeit einschließlich Dokumentation
- alle Dokumente sind elektronisch mit PC auszufüllen
- vier Exemplare der Projektarbeit als ausgedrucktes, unterschriebenes Dokument
- in gebundener oder abgehefteter Form im Schnellhefter (keine Aktenordner)
- EINE pdf-Datei (maximal 4MB) durchsuchbar auf einem USB –Stick
Inhaltliche Vorgaben
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis/Verzeichnis der Abkürzungen
- Text
- Verzeichnis der Anlagen
- Anlagen
- Literaturverzeichnis
- Quellenangaben/Zitate
- Abbildungen/Tabellen (können auch im Text stehen)
- Selbsterstellungserklärung
Format, Umfang und Heftung
elektronische Form (PC)
Layout; Ausrichtung
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einseitig; Blocksatz
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Zeilenabstand
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maximal 1 ½ zeilig
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Schriftart
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Arial, Schriftgröße: 11 Punkte
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Kapitelüberschriften
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Arial, Schriftgröße: 12 Punkte, fett
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Ränder
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links 2,0 cm, rechts 3,0 cm
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Seitennummerierung
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ab 1. Textseite mit 1 beginnend, fortlaufend, in der Fußzeile mittig, 1 cm vom unteren Rand entfernt
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Seitenumfang
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mindestens 15 – maximal 25 Seiten Textteil zzgl. Zeichnungen und Bebilderungen (nicht mitgerechnet werden Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis sowie Anhang)
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Deckblatt
- „Prüfungsteil Baubetrieb –Geprüfter Polier“
- Angabe des Handlungsbereiches (Hoch- oder Tiefbau)
- Thema der Arbeit
- Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer
- Prüfungsnummer bzw. Teilnehmernummer
- Datum der Abgabe
- Gesamtzahl aller Seiten
Inhaltsverzeichnis/ Verzeichnis der Abkürzungen
- Gliederungssystematik (logisch strukturiert, nummerisch gegliedert, nicht mehr als 4 Ziffern) (ausschließlich im Inhaltsverzeichnis einrücken, im Textfeld nur Blocksatz)
1 ……..
1.1 ...
1.2 …
1.2.1 …
- Verzeichnis der Abkürzungen
Verzeichnis der Anlagen
Es kann erforderlich sein, Abbildungen, umfangreiche Berechnungen, Ausschnitte aus Firmenmaterial usw. als Anlage exemplarisch beizufügen. Derartige Materialienwerden immer dann als Anlage aufgeführt, wenn sie zwar relevant sind, aber die Darstellung innerhalb des Textes den Lesefluss stört. Die Anzahl der Anlagen ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken.
Quellenangaben/Zitate
Wörtlich übernommene Texte oder auch Tabellen, Grafiken etc. müssen mit Quellenangaben versehen sein. Zitate sollen kurz, aber nicht verstümmelt wiedergegeben werden. Es soll nur zitiert werden, wenn dies unumgänglich ist. Das Zitat wird in Anführungsstriche gesetzt und die Quelle in der Fußnote genannt.
Abbildungen/Tabellen
- Abbildungen sind durchzunummerieren.
- Jede Abbildung trägt eine Beschriftung und eine Quellenangabe (am Bild oder in der Fußnote).
- Abbildungen und Tabellen müssen in den Text einbezogen sein und erklärt werden.
Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis enthält zitierte oder benutzte Quellenangaben einschließlich Internetseiten als Linkangabe (www.google.de reicht nicht aus). Es muss alphabetisch geordnet und durchnummeriert bzw. nach Fußnoten aufgelistet sein.
Autor (Vor-und Zuname), Titel (komplett), Auflage, Ort: Verlag, Erscheinungsjahr
Beispiel:
Dr.-Ing. Bernd Garstka, Ratgeber für den Tiefbau, 9.Auflage, Bundesanzeiger Verlag, 2018
Beispiel:
Dr.-Ing. Bernd Garstka, Ratgeber für den Tiefbau, 9.Auflage, Bundesanzeiger Verlag, 2018
Selbsterstellungserklärung
Der Projektarbeit ist eine persönliche Erklärung beizufügen und zu unterzeichnen. Einen entsprechenden Vordruck stellt die IHK Ostbrandenburg zur Verfügung. Die Projektarbeiten werden dahingehend überprüft.
Hinweis
Die Arbeit ist klar und übersichtlich zu gestalten. Es ist darauf zu achten, dass das Gesamtlayout durchgängig und einheitlich gestaltet ist. Bitte achten Sie auf Rechtschreibung und Grammatik sowie die korrekte Zeichensetzung in Ihrer Projektarbeit. Sollten bei der Projektarbeit firmenbezogene Daten verwendet werden, wird Verschwiegenheit gewahrt. Dies bestimmt §6 der Prüfungsordnung der IHK Ostbrandenburg für die Prüfungsausschussmitglieder sowie für IHK –Mitarbeiter.
Bewertung
Der Prüfungsausschuss wird die Projektarbeit u.a. nach folgenden Gesichtspunkten bewerten:
- Richtige und vollständige Projekt- und Problembeschreibung
- Zielbeschreibung des Projektes
- Fachlich richtige Darstellung der Lösungen bzw. technische Umsetzung
- Eigenständige gedankliche Leistung
- Struktur-und Aufbau
- Äußeres Erscheinungsbild, Sprache, Rechtschreibung
Präsentation und Fachgespräch
Entspricht die Dokumentation der Projektarbeit der Zielvereinbarung, sind die Inhalte vor dem Prüfungsausschuss zu präsentieren. Die Form der Präsentation und der Einsatz technischer Mittel stehen dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin frei. Die verwendeten Präsentationsunterlagen sind dem Prüfungsausschuss zu überlassen.
In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer die Ergebnisse der Projektarbeit darstellen und begründen. Die Präsentation sollte ca. 15 min dauern, das Fachgespräch im Anschluss ca. 20 min höchstens 45 min.
Die IHK Ostbrandenburg stellt für die Präsentation ein Flipchart sowie Beamer zur Verfügung. Falls andere bzw. weitere Hilfsmittel verwendet werden, so sind diese vom Prüfling funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen.