Begabtenförderung
Finanzielle Unterstützung für die „Karriere mit Lehre”
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
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Wer kann gefördert werden?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein.
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Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:
Bereits begonnene Weiterbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Dazu sprechen Sie uns gerne an.
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Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 8.700 Euro. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent der förderfähigen Kosten je Maßnahme.
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Wo können sich Interessierte bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen der „Begabtenförderung berufliche Bildung“ ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die IHK Ostbrandenburg ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nimmt die IHK jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. November des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bei der IHK eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei der IHK Ostbrandenburg.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die „Begabtenförderung berufliche Bildung“ besteht nicht.
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