Zulassung im Regelfall
Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 43 Berufsbildungsgesetz
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg geregelt.
Zur Abschlussprüfung nach § 43 Abs. 1 BBiG ist im Regelfall zuzulassen:
Die Zulassung zur Abschlussprüfung wird durch die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg ausgesprochen. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der für den Ausbildungsberuf zuständige Prüfungsausschuss.
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