Zulassung externer Prüfungsteilnehmer

Zulassung externer Prüfungsbewerber nach § 45 (2) Berufsbildungsgesetz

Was ist eine Externenprüfung?

Die Externenprüfung bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denen, die an Auszubildende des jeweiligen Berufes gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.

Alles was zu unternehmen ist, sollte als erstes in einer persönlichen Beratung mit den Mitarbeitern der IHK Ostbrandenburg besprochen werden.

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Personen, die die Externenprüfung ablegen wollen, müssen eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem sie die Prüfung ablegen möchten. Sie muss mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit betragen. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das viereinhalb Jahre Berufstätigkeit. Dazu zählen auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf ebenso wie Zeiten der Ausbildung oder Berufstätigkeit im Ausland. Wichtig ist, dass die Tätigkeiten die wesentlichen Anforderungen des angestrebten Berufes umfasst haben.

Ist die Mindestzeit an beruflicher Tätigkeit nicht nachweisbar, ist dennoch eine Prüfungszulassung denkbar, wenn auf andere Weise dargelegt werden kann, dass die für einen Prüfungserfolg erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit vorliegt. Die berufliche Handlungsfähigkeit kann beispielsweise durch entsprechende Zertifikate belegt werden, wenn eine längere und fundierte berufliche Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen wurde. Ob der Antragsteller mit Aussicht auf Erfolg zur Abschlussprüfung zugelassen werden kann, untersucht die IHK Ostbrandenburg.

Die nächsten Schritte:

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist zu stellen.
Folgende Unterlagen – soweit vorhanden – sind dem Antrag bitte beizulegen:
  • eine tabellarische Aufstellung zum beruflichen Werdegang
  • das Zeugnis des höchsten Schulabschlusses
  • Nachweise, die die berufliche Handlungsfähigkeit belegen, insbesondere Tätigkeitsnachweise / Arbeitszeugnisse, aus denen die einzelnen Tätigkeiten sowie der zeitliche Umfang der Tätigkeiten hervorgehen (Arbeitsplatzbeschreibungen)
  • Zeugnisse und Bescheinigungen über eine absolvierte (Teil-)Ausbildung
  • Nachweise über erfolgte Nachqualifizierungen
  • Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen
  • Weitere Nachweise, aus denen sich die bisherigen beruflichen Tätigkeiten ableiten lassen

Bitte beachten:

  • Bei den Schul- und Arbeitszeugnissen genügen einfache Kopien.
  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind zusammen mit einer deutschen Übersetzung einzureichen.
  • Können die genannten Zeugnisse und Nachweise nicht beigebracht werden, ist das umgehend den Ansprechpartnern bei der IHK mitzuteilen. So kann entschieden werden, ob andere Nachweisformen möglich sind.

2. Die Vorbereitung auf die Prüfung

Wie bei jeder Prüfung ist die gezielte Prüfungsvorbereitung der beste Weg, um erfolgreich abzuschließen. In der Ausbildungsordnung für den angestrebten Beruf steht alles über die praktischen und theoretischen Prüfungsanforderungen. Jeder kann sich selbstständig auf die Prüfung vorbereiten. Angebote und Hilfen gibt es bei den Ansprechpartnern der IHK.

3. Sonstiges (Termine und Gebühren)

In der Regel werden Prüfungen zwei Mal im Jahr angeboten, zumeist im Sommer und im Winter. Bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung kann es Abweichungen geben. Die einzelnen Termine können Sie der Internetseite der IHK Ostbrandenburg entnehmen.
Für das Ablegen der Prüfung sowie für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen werden Gebühren und eventuelle Materialkosten erhoben. Dazu erfolgt eine gesonderte Mitteilung. Die voraussichtliche Gebührenhöhe ist bei der IHK Ostbrandenburg zu erfahren.