Gleichstellung von DDR-Facharbeiter- und Meisterabschlüssen
Die Feststellung einer Gleichwertigkeit und damit die Bescheinigungen über die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen für DDR- Facharbeiter oder Meisterabschlüsse erfolgt gemäß des Einigungsvertrages.
Die IHK Ostbrandenburg ist dann für die Gleichstellung zuständig, wenn
- der Antrag zu einem Abschluss der Industrie, des Handels oder des Dienstleistungssektors gestellt wird,
- der Wohnort des Antragstellers im Bereich der IHK Ostbrandenburg liegt
Wie kann die Gleichstellung beantragt werden?
Um eine Bescheinigung über die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen zu erhalten, ist ein Antrag notwendig. Das Formular hierzu finden Sie im Downloadbereich.
Welche Unterlagen sind für die Gleichstellung erforderlich?
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- Kopie der amtlichen Dokumente bei Namensänderungen
- Kopie des Originalzeugnisses
Alle Kopien müssen amtlich beglaubigt sein!
Die Unterlagen können Sie per Post senden oder persönlich abgeben.
Was kostet das Verfahren?
Für die Prüfung und Bearbeitung des Verfahrens wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro erhoben.
Für die Prüfung und Bearbeitung des Verfahrens wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro erhoben.
Rechtsgrundlage:
- Art. 37 Einigungsvertrag (EinigVtr)
- Art. 37 Einigungsvertrag (EinigVtr)